Pressemeldung
Gebäudemodernisierungsgesetz vom Bundestag beschlossen: Gebäude als Ganzes in den Blick nehmen
Das heute vom Bundestag verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
„Wichtig ist, dass nach dem langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht und der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat.
Das Gesetz setzt vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik. Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, muss später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden. Wir bedauern, dass zusätzlich zur gebäudeindividuellen Betrachtung der Quartiersansatz als kosteneffiziente Erfüllungsoption der in der EU-Gebäuderichtlinie verankerten Mindeststandards nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Das hätte der Gebäudemodernisierung einen echten Schub gegeben.
Gleichzeitig sendet die kurzfristig angekündigte und umgesetzte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das falsche Signal. Statt Investitionen anzuschieben, werden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden. Für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands braucht es hingegen verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Wo könnte man die Mittel aus dem mit 100 Milliarden € ausgestatteten KTF besser einsetzen?!
Mit Blick auf die Umsetzung der sogenannten Biotreppe bleiben noch einige Fragen zu klären. Ohne eine belastbare Strategie für die Bereitstellung ausreichender Mengen klimafreundlicher Gase bleiben erhebliche Kostenrisiken für den Einsatz biogener Brennstoffe bestehen.
Positiv ist, dass die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ohne wesentliche materielle Verschärfungen umgesetzt wurde.
Für die Zukunft erwarten wir, dass die Politik insgesamt die energetische Modernisierung des Gebäudebestands wieder stärker in den Fokus rückt. Etwaige Nachsteuerungen im Rahmen der für 2030 vorgesehenen Evaluation müssen über Förderanreize erfolgen und dürfen nicht zu neuen ordnungsrechtlichen Einbau- oder Austauschpflichten führen.“




