Position des ZDB
Europa und Bauen
Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen und europäischen Wirtschaft. Über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland und Europa sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 95 Prozent aller europäischen Bauunternehmen beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter. Diese Unternehmen treiben die Energie- und Klimawende voran, bekämpfen die europaweite Wohnraumkrise und halten unsere Infrastruktur am Laufen – Aufgaben, die ohne sie schlicht nicht zu bewältigen sind.
Damit sie das leisten können, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen. Sie sind angewiesen auf eine Politik, die Vertrauen schafft statt Misstrauen zu sären; und eine Gesetzgebung, die Unternehmen befähigt statt lähmt. Das Absenken administrativer Anforderungen ist dabei die Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Standort Europa.
Bürokratieabbau in Europa ist Standortfaktor
Die Vereinfachungsagenda der Europäischen Kommission im zweiten von der Leyen-Mandat (2024-2029) ist absolut zu begrüßen. Diese neue Priorität führt zu zahlreichen Vereinfachungsinitiativen der EU-Kommission (Omnibusse). Die EU-Kommission hat bereits zehn dieser Vereinfachungspakete vorgelegt. Der 1. Omnibus wurde durch den EU-Gesetzgeber zügig und erfolgreich verabschiedet und entbindet KMU unter anderem von den Pflichten der EU-Lieferkettenrichtlinie.
Wir ermutigen die EU-Kommission und den Europäischen Gesetzgeber, den eingeschlagenen Weg selbstbewusst fortzusetzen. Vor allem in der Umweltgesetzgebung besteht erhebliches Vereinfachungspotential auf europäischer Ebene. So wurde auf Betreiben der deutschen Bundesregierung insbesondere die EU-Entwaldungsverordnung, sozusagen ein Lieferkettengesetz für den Holzbau, weitgehend von Belastungen für nachgelagerte Unternehmen entschlackt. Die Entwaldungsverordnung kann somit als Blaupause für weitere Vereinfachungen dienen.
Zugang zum öffentlichen Markt für kleine und mittlere Unternehmen stärken
Das europäische Vergaberecht wird in der laufenden EU-Legislatur reformiert werden. Die Verbindlichkeit der Losteilung (Regel-Ausnahme-Verhältnis) als zentrales Instrument für einen starken Wettbewerb und den Marktzugang des Mittelstandes muss europäisch verankert werden. Ziel muss die Vereinfachung, und nicht die Verkomplizierung, der bestehenden Rechtslage sein. So darf die Tarifbindung nicht europaweit verbindliches Kriterium und der Einsatz von Nachunternehmern nicht beschränkt werden. Die parlamentarische Entschließung vom 9. September 2025 trägt den Forderungen des Deutschen Baugewerbes Rechnung. Der parlamentarische Wille muss richtungsweisend sein.
Schneller bauen, Genehmigungsverfahren beschleunigen
Mit ihrem Entwurf eines Gesetzespaketes zur Vereinfachung des EU-Umweltrechts („Umwelt-Omnibus“) hat die EU-Kommission einen wesentlichen Vorstoß zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gemacht. Der vom Umwelt-Omnibus umfasste Gesetzentwurf zur zeitlichen Straffung von Umweltprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren greift zentrale Forderungen des Deutschen Baugewerbes auf. Insbesondere die im Gesetzentwurf enthaltene Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, eine materielle Präklusion vorzusehen, birgt erhebliches Potential. Hierdurch können Genehmigungsverfahren für notwendige Bauvorhaben stark beschleunigt werden. Die Initiative der Europäischen Kommission für eine EU-rechtliche Ermöglichung der materiellen Präklusion ist somit ein beachtlicher Teilstreckenerfolg.
Daneben befinden sich zahlreiche sektorspezifische Instrumente im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung von Baugenehmigungen. Der Ausbau der Energieinfrastruktur soll auf diesem Wege vorangetrieben und in energieintensiven und strategischen Sektoren soll ebenfalls schneller gebaut werden können. Mit ihrem Plan für erschwinglichen Wohnraum und Wohnungsbaustrategie hat die EU-Kommission im Dezember 2025 die Weichen für einen zügigeren Wohnungsbau gestellt. Ein auf diese Strategien folgendes gesetzliches Vereinfachungspaket soll vor allem Baugenehmigungsverfahren entschlacken und beschleunigen.


