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Position des ZDB

Wohnungsneubau

Es ist eine der großen sozialen Fragen der Gegenwart: Wie schaffen wir genug bezahlbaren Wohnraum? Der Wohnungsneubau ist daher von elementarer Bedeutung. Um die Bautätigkeit anzukurbeln, braucht es die richtigen investiven Impulse. Nur mit einer langfristigen Perspektive haben die Bauunternehmen in Deutschland die Chance, ihre Kapazitäten aufzubauen und mehr Beschäftigte einzustellen. Denn klar ist: Die mittelständischen Unternehmen stehen bereit, die großen Herausforderungen im Wohnungsbau anzugehen – wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen.

Konjunkturstütze Wohnungsbau

Der Wohnungsbau ist die Bausparte mit dem größten Umsatz (2019: 51 Mrd. EUR). Damit liegt sie vor dem Wirtschaftsbau und vor dem öffentlichen Bau.

Die Grundpfeiler der hohen Nachfrage im Wohnungsbau stehen trotz allem weiter solide: Die Forschungsinstitute rechnen mit einem zwar schwächer werdenden, aber weiter positiven Trend bei der Erwerbstätigkeit. Zudem werden reale Einkommenszuwächse und anhaltend günstige Finanzierungsbedingungen erwartet.

Begrenzend auf den Wohnungsbau wirkt insbesondere die Baulandknappheit in den Ballungszentren, daher bleibt es bei einer hohen Binnenwanderung. Ziele der Binnenwanderung sind nun verstärkt auch die Umlandgemeinden der großen Ballungsstädte. Mietendeckel und Mietpreisbremsen sind vor allem auch Investitionsbremsen, denn: Investoren gehen dorthin, wo die Rahmenbedingungen aus ihrer Sicht gut sind.

Investive Impulse verstetigen

Der Bund hat bereits flankierende Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bautätigkeit im Wohnungsbau zu animieren. Allerdings darf nun nicht der Fehler gemacht werden, diese zeitlich eng zu begrenzen. Denn das Baukindergeld und die beschlossene Sonder-Afa im Mietwohnungsbau werden nur für kurzfristige Impulse sorgen.

Daher gibt die Befristung der Sonder-AfA und des Baukindergeldes den Bauunternehmen nicht die nötige Planungssicherheit, um der von der Politik geforderten Aufstockung der Kapazitäten nachzukommen. Nach Angaben der KfW ist die Nachfrage nach dem Baukindergeld sehr dynamisch: Lagen zum 31. März 2019 erst ca. 26.500 Anträge vor, so sind es zum 31. Dezember 2019 fast 129.000. Mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage bei verlängerter Dauer der Förderung ist also zu rechnen. Deswegen fordern wir eine Verstetigung der Förderkulisse über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Seit langem fordern wir, die geltende lineare AfA von 2 % auf 3 % zu erhöhen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Subvention, sondern um eine Anpassung der Abschreibungsfristen an die tatsächliche Nutzungsdauer. Dieses sollte nach dem Auslaufen der Sonder-Afa ab 2021 auch endlich geschehen.

Sozialen Wohnungsbau fördern

Wir begrüßen, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus weiter unter Beteiligung des Bundes fortgeführt werden kann. In der Haushaltsplanung ist für die Jahre 2020/2021 je 1 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung eingestellt worden. Das sind jeweils 500 Mio. Euro weniger als bis 2019 bereitgestellt wurden. Hier braucht es mindestens eine Verdopplung der bis 2019 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auf 3 Mrd. €, um einen Ausgleich für die 80.000 Wohnungen zu schaffen, die derzeit jährlich aus der Sozialbindung fallen.

Zudem muss auch diese Fördermaßnahme entfristet werden. Mit der Grundgesetzänderung, durch die sich der Bund finanziell am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann, sind die richtigen Weichen gestellt worden. Diese Chance muss nun genutzt werden. Auch über 2021 hinaus sollten entsprechende Finanzmittel für sozialgebundenen Wohnungsbau bereitgestellt werden, um für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

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