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Position des ZDB

VOB (Vergaberecht)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe- und Vertragsbedingungen bei Bauleistungen. Erarbeitet und fortgeführt wird sie vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen  (DVA).

Die VOB gliedert sich in drei Teile: Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (durch öffentliche Auftraggeber, VOB/A), Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B) Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB/C). Teil C enthält gewerkespezifische technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen.

Vergaberecht: Planen und Bauen in Deutschland - Nur gemeinsam mit dem Mittelstand!

Deutschland ist der größte Wirtschaftsstandort Europas und die zentrale Verkehrsdrehscheibe für den Kontinent. Damit das so bleibt, ist eine funktionierende Infrastruktur mit guten Straßen und Brücken dringend notwendig.…

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VOB (Vergaberecht)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe- und Vertragsbedingungen bei Bauleistungen. Erarbeitet und fortgeführt wird sie vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).