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Pressemeldung

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung: Baugewerbe fordert Klarheit und Entlastung

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung, die ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte, zu verschieben. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Wir begrüßen generell den Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr auszusetzen. Aber es darf jetzt nicht nur um Software-Probleme gehen, die wohl nachgebessert werden sollen.

 

Bereits im Winter 2024 wurde der Anwendungszeitpunkt auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Ohne eine konkrete inhaltliche Überarbeitung würden die Probleme nur erneut vertagt und die Unternehmen stünden in einem Jahr vor den gleichen Fragen. Die Kommission sollte im „Stop-the-Clock”-Verfahren die Richtlinie um zwei Jahre aussetzen und grundlegende inhaltliche Änderungen vorschlagen.

Gerade die Unternehmen brauchen endlich Klarheit. Die Verordnung muss so angepasst werden, dass sie praktikabel umsetzbar ist und kleine wie mittlere Unternehmen nicht überfordert. Nur dann kann sie ihre Umweltziele auch erreichen.  

Die bisherigen Planungsunsicherheiten sind gravierend. Vielen kleinen und mittleren Betrieben drohen erheblich steigende bürokratische Belastungen, ohne dass ihnen klar ist, wie sie die neuen Anforderungen operativ und finanziell umsetzen sollen.

Mit dem Aufschub um zwei Jahre kann die Politik nachjustieren und sicherstellen, dass die Umsetzung praktikabel wird, die Belastungen für die Betriebe gemindert und gleichzeitig die wichtigen Ziele der Verordnung nicht verwässert werden. Wir fordern:


1. Dokumentations- und Sorgfaltspflichten auf den Import von Produkten beschränken.

2. Sorgfaltsanforderungen und Dokumentationslast in der „Null-Risiko-Zone“ (Produktionsstaaten, in denen keine Entwaldung stattfindet wie innerhalb der EU) drastisch senken.


Nur so können ungerechtfertigte Belastungen für nachgelagerte, kleine und mittlere Betriebe in der Wertschöpfungskette vermieden werden."

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Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung: Baugewerbe fordert Klarheit und Entlastung

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung, die ab dem 30. Dezember 2025 gelten sollte, zu verschieben. Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Wir begrüßen generell den Vorschlag der EU-Kommission, die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein weiteres Jahr auszusetzen. Aber es darf jetzt nicht nur um Software-Probleme gehen, die wohl nachgebessert werden sollen.