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Pressemeldung

Baugewerbe nimmt Hautkrebsvorsorge ernst

„Für die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland ist die Achtung des Arbeitsschutzes selbstverständlich. Während der Sommerzeit gilt dies im Besonderen für Tätigkeiten im Freien mit hoher Sonneneinstrahlung und Hitzebelastung. Die Betriebe stehen in der Pflicht, vorsorgende Maßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen und ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Gemeinsam sagen wir Hautkrebs den Kampf an!“ erklärte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Die Arbeit von Beschäftigten im Baugewerbe wird naturgemäß durch die Witterung beeinflusst. Bereits seit Jahren besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit in die weniger sonnenreichen Tagesrandzeiten zu verlagern sowie die Pausenzeiten auszudehnen. Zusätzlich sind technische Maßnahmen wie beispielsweise das Aufstellen von Wetterschutzzelten zur Beschattung angeraten. Auch die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung zu vermindern. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen hierfür unter anderem bei der Anschaffung von Funktionsshirts oder entsprechenden Kopfbedeckungen. Zudem hält sie umfangreiche Informationsmaterialien zum Arbeitsschutz für die Betriebe bereit.

Darüber hinaus hat der ZDB bereits im letzten Jahr über eine Sozialpartnervereinbarung eine Angebotsvorsorge hinsichtlich der Belastung durch natürliche UV-Strahlung eingeführt. Hieran waren weitere Branchenverbände, die Gewerkschaft IG BAU und die Berufsgenossenschaft beteiligt. Die Initiative der Branche entstand noch bevor der Gesetzgeber mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Arbeitgeber dazu verpflichtet hat, Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug auf die Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung vor Aufnahme der Tätigkeit anzubieten, und unterstreicht das hohe Verantwortungsbewusstsein der Sozialpartner.

 „Die Gesundheit unserer Beschäftigten hat für die Baubranche höchste Priorität. Daher sind die Unternehmen angehalten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und sie durch technische sowie arbeitsorganisatorische Maßnahmen bei Tätigkeiten im Freien zu schützen. Prävention und Information sind im Kampf gegen Hautkrankheiten unerlässlich“, so der Verband abschließend.

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Baugewerbe nimmt Hautkrebsvorsorge ernst

„Für die mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland ist die Achtung des Arbeitsschutzes selbstverständlich. Während der Sommerzeit gilt dies im Besonderen für Tätigkeiten im Freien mit hoher Sonneneinstrahlung und Hitzebelastung. Die Betriebe stehen in der Pflicht, vorsorgende Maßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen und ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Gemeinsam sagen wir Hautkrebs den Kampf an!“ erklärte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).