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Steuerliche Förderung für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ab 2020

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Bedeutung der energetischen Sanierung im Wohnungsbestand für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele erkannt und Ende 2019 die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beschlossen. Haus- und Wohnungseigentümer können die Aufwendungen zur energetischen Sanierung der selbstgenutzten Immobilie bei der Einkommenssteuer geltend machen und bis zu 40.000 EUR zurückerhalten.

Mit diesem Merkblatt möchten wir ihnen die wichtigsten Informationen an die Hand geben, wann, was und wieviel gefördert wird und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu erfüllen sind.

Sie können die Publikation kostenfrei downloaden.

Das Merkblatt kann zufolgendem Preis in gedruckter Form kostenpflichtig bestellt werden:

Für Mitgliedsbetriebe kostet die Broschüre 0.75 EUR / Stk.
Für externe Bestellungen kostet sie 4.99 EUR / Stk.

Schreiben Sie uns bei Interesse eine kurze Mail an bau@zdb.de.

 

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Steuerliche Förderung für Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung ab 2020

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Bedeutung der energetischen Sanierung im Wohnungsbestand für die Erreichung der ambitionierten Klimaziele erkannt und Ende 2019 die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden beschlossen. Haus- und Wohnungseigentümer können die Aufwendungen zur energetischen Sanierung der selbstgenutzten Immobilie bei der Einkommenssteuer geltend machen und bis zu 40.000 EUR zurückerhalten.