Baustein
ZDB-Baustein 80/2025: Entgeltgleichheit
Der ZDB schließt seit 1899 Tarifverträge mit der Gewerkschaftsseite zur Regelung der Entlohnung der Mitarbeiter im Baugewerbe ab. Gemeinsames Ziel ist eine faire Entlohnung unter Berücksichtigung der an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gestellten Anforderungen bei Ausübung ihrer Tätigkeit. Die Tarifverträge sehen keine unterschiedliche Vergütung für Männer und Freuen vor und verwirklichen damit auch den Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen.