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Pressemeldung

Baugewerbe plädiert für Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis und fairen Wettbewerb.

„Die Übernahme sämtlicher Aufgaben in Bezug auf die Autobahnen in Deutschland durch die Autobahn GmbH des Bundes am 1. Januar 2021 darf nicht dazu führen, dass vergabefremde Wertungskriterien in den Fokus von Vergaben rücken. Wir haben ein eingeführtes und bewährtes Vergabesystem, das auch bei der Autobahn GmbH angewendet werden muss. Wir brauchen keine pseudo-innovativen Änderungsvorschläge.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin.

Vergabefremde Aspekte werden abgelehnt.                          

Insbesondere die Länge von Transportwegen von Baustoffen eignet sich nicht als Wertungskriterium. Dadurch werden vor allem breit aufgestellte Großunternehmen bevorzugt, welche mit ihren eigenen und strategisch gelegenen Produktionsstandorten von Baustoffen und Lagerstätten von Baumaterial klar im Vorteil wären. „Jeder Bieter dürfte daran interessiert sein, einen Produktionsstandort bzw. einen Lieferanten zu wählen, der nah genug an der Baustelle sitzt. Weite Wege führen nur zu höheren Kosten. Daran hat kein Auftraggeber Interesse. Wird dieses aber als Wertungskriterium definiert, verhindert man fairen Wettbewerb und fördert Quasi-Monopolstellungen,“ so Pakleppa.

Auch die Anrechnung von Zertifizierungssystemen als Wertungspunkte lehnt das mittelständische Baugewerbe, das immerhin 72 % des gesamten Straßenbaus in Deutschland leistet, ab. „Zertifizierungen sind kein Selbstzweck und verbessern weder Leistung noch Qualität auf den Baustellen. Entscheidend ist und bleibt die langjährig gelebte und praktizierte Ausführungsqualität unserer mittelständischen Betriebe.“

Bauzeitverkürzungen wünschen sich viele Bauherren, aber sie darf kein Wertungskriterium bei der Auftragsvergabe werden. Denn das Ziel des Vorschlags ist klar: Man sichert sich den Auftrag über kurze Bauzeiten und streitet sich hinterher mit dem Auftraggeber, wer für mögliche Bauzeitverlängerungen verantwortlich ist. „Große Bauunternehmen mit eigenen Anwälten in der Hinterhand sind hier klar im Vorteil. Sie können Prozesse leichter aussitzen als ehrbare mittelständische Unternehmen dieses tun können, erläuterte Pakleppa seine Ablehnung.

Pakleppa erklärte dazu abschließend: „Wir fordern ein klares Bekenntnis der Autobahngesellschaft für einen fairen Wettbewerb und vergabegerechte Wertungskriterien. Vergabefremde Aspekte verzerren die Ausschreibungen, haben mit dem eigentlichen Kern eines Bauprojektes nichts zu tun und verengen den Wettbewerb zulasten des Bauherrn. Daher haben wir sie in der Vergangenheit bereits abgelehnt und tun dieses auch weiterhin. Nur mit den eingeführten Vergaberegeln wird es der Autobahn gelingen, schneller, effizienter und preisbewusst zu bauen sowie dem Baumittelstand eine innovative und moderne Auftraggeberin zu sein.“

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Baugewerbe plädiert für Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis und fairen Wettbewerb.

„Die Übernahme sämtlicher Aufgaben in Bezug auf die Autobahnen in Deutschland durch die Autobahn GmbH des Bundes am 1. Januar 2021 darf nicht dazu führen, dass vergabefremde Wertungskriterien in den Fokus von Vergaben rücken. Wir haben ein eingeführtes und bewährtes Vergabesystem, das auch bei der Autobahn GmbH angewendet werden muss. Wir brauchen keine pseudo-innovativen Änderungsvorschläge.“ Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin.