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Pressemeldung

Keine Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen!

Europaparlament beschließt Handwerkerausnahme

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Dadurch wäre die in Deutschland bislang geltende Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t entfallen. Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Europaparlament die Handwerkerausnahme für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 t nun endlich verabschiedet. Der Verkehrsausschuss des Parlaments hatte bereits im Januar zugestimmt.

„Für die Bauunternehmen in Deutschland ist das eine wirklich gute Entscheidung, die überaus große Relevanz für die Praxis hat. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene erlaubt den Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Maut für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t vorzusehen, die von Bauunternehmen zum Transport ihrer Materialien benutzt werden. Damit sind jetzt zielgenaue Ausnahmeregelungen außerhalb des Transportgewerbes möglich. Den Bauunternehmen hierzulande bleibt dadurch erhebliche zusätzliche Bürokratie erspart“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

„Die Handwerkerausnahme ist auch dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet“, so Pakleppa. „Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km.“

Besonders wichtig ist dieses Signal mit Blick auf die in der jetzigen Situation so dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur.

„Nachdem die Handwerkerausnahme nun in Brüssel beschlossen ist, muss im nächsten Schritt bei der Umsetzung in Deutschland diese Möglichkeit auch genutzt werden“, so Pakleppa abschließend.

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