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Das System der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft

Steigerung der Attraktivität der Branche.

Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung erfordern zunehmend mehr Anstrengungen und Aktivitäten der gesamten Branche. Daher ist es von großer Relevanz, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass die Bauwirtschaft eine der Zukunft zugewandte Branche mit guten Karrieremöglichkeiten und Perspektiven ist und die Beschäftigten auch nach ihrer Berufsausbildung berufliche Perspektiven für ihr ganzes Arbeitsleben erhalten.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG BAU haben die Aufstiegsfortbildung der Bauwirtschaft -Vorarbeiter, Werkpolier, Geprüfter Polier- auf den Prüfstand gestellt und an die Anforderungen der Branche an die Qualifikationen des mittleren Baumanagements angepasst.

Für die bisherige Stufe Vorarbeiter gab es keinerlei Regelungen, weder zur Gestaltung der Prüfung noch zu den Prüfungsinhalten. Für die Stufe Werkpolier existierten unterschiedliche Länderregelungen der Tarifvertragsparteien und damit sehr unterschiedliche Prüfungsordnungen.

Das neue System der Aufstiegsfortbildung regelt die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier bundeseinheitlich auf der Basis einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Zusätzlich gibt es Durchführungsregelungen für die Prüfungen und Empfehlungen zur Durchführung von entsprechenden Vorbereitungslehrgängen (Rahmenpläne). Zur Implementierung des neuen Systems der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft wurden die länderspezifischen Werkpolier-Prüfungsordnungen durch eine neue bundeseinheitliche Prüfungsordnung ersetzt. Die Prüfungsordnungen für den Vorarbeiter und den Werkpolier sind zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten.

Die Prüfungsordnung für den Geprüften Polier ist zum 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Die Qualifikationen der einzelnen Stufen Vorarbeiter, Werkpolier und Geprüfter Polier sind inhaltlich auf einander abgestimmt. Die Prüfungsteile Baubetrieb, Bautechnik sowie Mitarbeiterführung und Personalmanagement sind auf jeder Stufe unterschiedlich stark ausgeprägt und bilden in der Gesamtheit das neue System der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft (siehe Übersicht). Die Spezialqualifikationen des Vorarbeiters und des Werkpoliers entsprechen dem derzeitig vorhandenen Bedarf der Branche.

Neu im System der Aufstiegsfortbildung sind die Struktur der Prüfungsordnungen, veränderte Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsformen sowie die Anwendung des Prinzips der Handlungsorientierung. Die Aufstiegsfortbildung auf den verschiedenen Stufen wird künftig besser verzahnt und damit sowohl für die Betriebe als auch für die Beschäftigten transparent und flexibel.

Die bundeseinheitliche Regelung der Stufen Vorarbeiter und Werkpolier sollen zu einer Erhöhung der Qualität der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft, zu mehr Durchlässigkeit und Transparenz im mittleren Baumanagement, zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Aufstiegsfortbildung in der Bauwirtschaft -vom Gesellen bis zum Geprüften Polier und Meister im Handwerk- und damit zu einer Steigerung der Attraktivität der Aufstiegsmöglichkeiten in der Bauwirtschaft beitragen.

Die Tarifvertragsparteien haben mit der Entwicklung dieses bundeseinheitlich geregelten Aufstiegsfortbildungssystems, das den aktuellen beruflichen Anforderungen der Branche gerecht werden wird, einen entscheidenden Beitrag zur Gewinnung des erforderlichen gewerblich-technischen Führungskräftenachwuchses geleistet.

Bevorzugte Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfungen ist der Personenkreis, der nach einer einschlägigen Berufsausbildung eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis auf Baustellen erworben hat.

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