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Bundesfachgruppen

Anerkannte Regeln der Technik aus juristischer und technischer Sicht standen im Mittelpunkt

310 Teilnehmer, 10 Vorträge, 11 Referenten, eine mit 36 Ausstellern komplett ausgebuchte Ausstellung und 10 Schadensfälle bei „Mangel oder nicht?“ – das sind die 19. Sachverständigentage für das Fliesenlegerhandwerk in Zahlen.

Die Veranstaltung fand am 7. und 8. November 2017 im Fuldaer Kongresszentrum statt.

Die Anerkannten Regeln der Technik waren ein Schwerpunkt am ersten Veranstaltungstag. Juristen wie Techniker nahmen Stellung, wie diese von Sachverständigen zu Rate gezogen werden können oder auch nicht. Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Honorarprofessor für Bauschadensfragen am KIT Karlsruher Institut für Technologie (Universität Karlsruhe) und Inhaber eines eigenen Architektur- und Sachverständigenbüros, unterbreitete Vorschläge zur Inhaltsbestimmung des Rechtsbegriffs. „Es kommt auf die technischen Zusammenhänge an und nicht (nur) auf Regelwerke!“ Diese seien erstellt worden als Prognose, als Anleitung, wie gebaut werden müsse, damit das Werk für die im konkreten Fall vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer bei zu erwartenden, extremen Beanspruchungen unter Berücksichtigung von (möglichen) Instandhaltungen gebrauchstauglich bleibt. „Für eine Bewertung - ob mit oder ohne Schaden - sind sie nicht verfasst worden“, so Zöller. Regelwerke könnten bei der Bewertung eine Orientierung und Hilfestellung geben. Ob sie aber wie eine Rechtsnorm anzuwenden seien, sei eine Rechtsfrage und keine technische. „Bei der Aufklärung von technischen Sachverhalten sind bei Bewertungen rechtliche Aspekte auszuklammern. Technische Bewertungen haben daher zunächst zurückzustehen, ob Mangelrechte oder andere Ansprüche gegenüber Vertragspartnern bzw. Dritten bestehen oder nicht. Erst danach könnten Sachverständige durch Variantenbildungen über eventuelle Anspruchsverhältnisse informieren“, so Zöller.

Die beiden Juristen, die Rechtsanwälte Ari-Daniel Schmitz und Christoph Stähler, versuchten der Frage nachzugehen, ob eine Werkleistung mangelhaft ist, wenn sie nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. „Es kommt drauf an!“ – so die Antwort. Es hinge davon ab, wie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (Bau-Soll) sei, also die „berechtigte Erwartung des Auftraggebers“. Diese wird u.a. durch Leistungsverzeichnisse, Vertragsbedingungen, vorvertragliche Unterlagen, Herstellervorgaben, aber auch durch die anerkannten Regeln der Technik festgelegt. Laut BGH-Urteil können sich entsprechende Qualitätsanforderungen nicht nur aus dem Vertragstext, sondern auch aus sonstigen vertragsbegleitenden Umständen, den konkreten Verhältnissen des Bauwerks und seines Umfelds, dem qualitativen Zuschnitt, dem architektonischen Anspruch und der Zweckbestimmung des Gebäudes ergeben. Im Rahmen der Beweisfrage hat der Sachverständige zu klären, ob das vorgefundene Bau-Ist den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ob es sich bei den technischen Maßgaben um sogenannte „anerkannte Regeln der Technik“ handelt, hat der Sachverständige zu entscheiden und auch zu begründen.

Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stahl, der erstmals die zweitägige Veranstaltung moderierte, fasste die beiden Vorträge zu den Anerkannten Regeln der Technik so zusammen: „Die Normengläubigkeit der Sachverständigen ist ein Problem, hier brauchen wir ein Umdenken und müssen als Sachverständige jeden Schaden als Einzelfall bewerten!“ Stahl war im April 2017 zum Nachfolger von Hans-Willibert Ramrath als Vorsitzender des Technischen Ausschusses des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gewählt worden. Bei der Programmgestaltung und als Referent wirkte Hans-Willibert Ramrath in diesem Jahr noch aktiv mit. Er hatte das Fazit zu der Versuchsreihe „Dünnbrettmörtel im Außenbereich“ vorstellt.

Die beliebte Reihe „Mangel oder nicht?“ blieb fester Bestandteil des Programms. Die Schadensfälle wurden von den beiden Fliesenlegermeistern Markus Kohl und Markus Ramrath vorgestellt. Erstmals konnte auch online über das Ja und das Nein abgestimmt werden, was gut zwei Drittel der Teilnehmer genutzt hatten.

Zwischen den Vorträgen hatten die Planer, Sachverständigen und Inhaber von Fliesenfachbetrieben Zeit für Fachgespräche an den Ständen der Branchenpartner, die ihre Produkte und Dienstleistungen für das Fliesenlegerhandwerk vorstellten. Erneut fand vor dem Abendessen ein Aperitif im Ausstellungsbereich statt. „Wir wollen mit unserer Veranstaltung einen Rahmen mit kurzen Wegen für Vorträge sowie Gespräche untereinander und mit den Branchenpartnern bieten. Das ist uns laut unserer Teilnehmerbefragung wieder sehr gut gelungen“, freute sich Bernd Stahl.

Für das kommende Jahr kündigte Stahl an, dass sich der Verband mit der Aktualisierung der Merkblätter intensiv beschäftigen wird. Darüber hinaus soll mit der Auslobung des Branchenpreises "Fliesenleger des Jahres" innovative Unternehmen des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks hervorgehoben und für das positive Image der Branche geworben werden.

Zu Beginn der Veranstaltung hatten sich die über 300 Teilnehmer zum Gedenken an Horst Glauner erhoben, der als Vorsitzender des Technischen Ausschusses im Jahr 1998 die Sachverständigentage aus der Taufe gehoben hatte. Er war im Oktober 2017 im Alter von 77 Jahren gestorben. Er gehörte viele Jahre dem FFN-Vorstand an und war lange als öffentlich bestellter Sachverständiger tätig und Mitglied verschiedener nationaler und internationaler Normenausschüsse.

Die 20. Sachverständigentage finden am 6. und 7. November 2018 in Fulda statt und bestehen wieder aus einem Vortragsprogramm sowie der begleitenden Ausstellung der Branchenpartner.

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Anerkannte Regeln der Technik aus juristischer und technischer Sicht standen im Mittelpunkt

310 Teilnehmer, 10 Vorträge, 11 Referenten, eine mit 36 Ausstellern komplett ausgebuchte Ausstellung und 10 Schadensfälle bei „Mangel oder nicht?“ – das sind die 19. Sachverständigentage für das Fliesenlegerhandwerk in Zahlen.