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Position des ZDB

ZDB-Positionen zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung müssen effektiv bekämpft werden!

Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit verharren weiter auf hohem Niveau. Einige Untersuchungen gehen von einem Anteil, bemessen am baugewerblichen Umsatz, von bis zu 27 % aus. Zahlreiche Baubetriebe werden durch illegale, halblegale und scheinlegale Akteure auf dem Baumarkt bedrängt, zum Teil auch verdrängt und reguläre Arbeitsplätze bedroht.

Hindernisse bei der Schwarzarbeitsbekämpfung stellen beispielsweise die Verschleierung durch Abdeckrechnungen, falsche Arbeitszeitaufzeichnungen, Mängel in der internationalen Zusammenarbeit, keine Nachweisbarkeit der Arbeitgeberstellung des Hauptunternehmers bei Abwicklung größerer Bauvorhaben über Subunternehmerketten oder auch die Fälschung von Bescheinigungen über die Sozialversicherung im Heimatland dar.

Das Ausmaß und die Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sind damit nach wie vor bedrohlich. Sie reichen von Bauleistungen „ohne Rechnung“ bis zu mafiösen Strukturen, in denen mit hoher krimineller Energie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge und Sozialkassenbeiträge hinterzogen werden. Die Baubetriebe spüren dies täglich bei privaten und öffentlichen Aufträgen. Problematisch ist nach wie vor die hohe Akzeptanz von Schwarzarbeit in der Bevölkerung und das häufig fehlende Unrechtsbewusstsein.

Im Koalitionsvertrag wird darauf verwiesen, dass der Zoll moderner und digitaler aufgestellt werden muss, damit er Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effizienter verfolgen kann. Dafür brauche es IT-Verfahren, die die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern. Zudem sollen bürokratieärmere Verfahren umgesetzt werden.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt dies ausdrücklich. Die Maßnahmen sind jedoch keineswegs ausreichend. Vielmehr bedarf es eines Bündels an Initiativen, die auf den Weg gebracht werden müssen, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiv vorzugehen.

1. Scheinselbstständigkeit bekämpfen

In den letzten Jahren ist die Zahl der Einmannbetriebe im Baugewerbe explosionsartig angestiegen. Zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ist von besonderer Bedeutung, dass die Vernetzung der Institutionen optimiert wird, die hilfreiche Daten zur Schwarzarbeitsbekämpfung liefern können (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund). Hierdurch kann eine bessere Verzahnung hinsichtlich der gegenseitigen Informationsvermittlung erreicht werden. Darüber hinaus müssen die Handwerkskammern berechtigt beziehungsweise verpflichtet werden, in Verdachtsfällen von Scheinselbstständigkeit entsprechende Informationen an die FKS weiterzuleiten.

2. Versicherungspflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige prüfen

Der Missbrauch der Selbstständigkeit kann womöglich durch die Einführung einer Versicherungspflicht zur Altersversorgung für alle Selbstständigen unabhängig vom Durchführungsweg reduziert werden. Dies muss geprüft werden.

3. Einhaltung der Mindestlöhne bei Auftragsvergabe kontrollieren!

Öffentlichen Auftraggebern obliegt bei der Vergabe von Bauleistungen eine besondere Verantwortung, der sie nur unzureichend gerecht werden. Zwar sind sie gehalten, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen, das bedeutet aber nicht, bei der Auftragsvergabe die Einhaltung der Mindestlöhne und der sonstigen zwingenden Arbeitsbedingungen außer Acht zu lassen. Hier ist die öffentliche Hand gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

4. Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten

Die Einrichtung von Sonderdezernaten für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften und von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist erforderlich, um zu einer effektiveren Strafverfolgung zu kommen.

5. Notwendigkeit der Senkung der Mehrwertsteuer

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Renovierung von privatem Wohnraum hat sich als Maßnahme gegen die Schwarzarbeit in vielen EU-Staaten bestens bewährt. Denn gerade im arbeitsintensiven Renovierungsbereich vergeben private Bauherren häufig Aufträge an Schwarzarbeiter. Die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf Renovierungskosten von Privatwohnungen würde die Bereitschaft erhöhen, stattdessen ein gewerbliches Bauunternehmen zu beauftragen, wenn dies eine deutliche Steuerersparnis nach sich ziehen würde.

6. Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausbauen

Um Schwarzarbeit einzudämmen, sollte der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ausgebaut und mit einem maximalen Fördervolumen von 20.000 Euro wie die haushaltsnahen Dienstleistungen ausgestattet werden. Gleichzeitig soll der Satz von 20 % auf 30 % erhöht werden und damit deutlich über dem Mehrwertsteuersatz von 19 % liegen, um entsprechende Anreize zu erzielen.

7. Verstärkung der Kontrollen

Eine ausgedehnte Kontrolltätigkeit der FKS auf deutschen Baustellen bleibt weiterhin das A und O in der Schwarzarbeitsbekämpfung. Dafür muss die FKS mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein. Dies gilt im Hinblick auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes und die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen sowie etwaige Folgen der Revision der „Entsenderichtlinie“ umso mehr. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich der Zoll im Rahmen seiner Kontrollen auf Schwerpunktprüfungen fokussiert.

Diese Ziele dürfen nicht durch die Ausführungen im „Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohnes“ der Mindestlohnkommission aus Juni 2018 konterkariert werden. In diesem Bericht weist die Kommission darauf hin, dass es wichtig sei, dass der Zoll bei seinen Kontrollen stärker diejenigen Branchen, Betriebsgrößen, Beschäftigungsformen und Regionen in den Fokus nehme, in denen der gesetzliche Mindestlohn eine besonders hohe Relevanz habe. Eine hohe Kontrolldichte in diesen vom Mindestlohn besonders betroffenen Bereichen leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zügig und nachhaltig aufgedeckt und geahndet werden. Der ZDB weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine verstärkte Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohnes nicht dazu führen darf, dass eine ausgedehnte Schwerpunktprüfung im Baugewerbe darunter leide.

8. Stärkere Vernetzung

Eine zentrale Bedeutung hat eine bessere datentechnische Vernetzung zwischen FKS, Sozialversicherungen und Sozialkassen, da so schneller Verdachtsfälle geklärt bzw. FKS-Kontrollen gezielter dort in die Wege geleitet werden können, wo eine widersprüchliche Datenlage auf mögliche Verstöße im Bereich der Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigung oder Leistungsmissbrauch hindeuten. Der Gesetzgeber muss dazu die notwendigen datenschutzrechtlichen Grundlagen schaffen

Übersicht: Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland über 2012 – 2016 im Baugewerbe und Handwerksbetrieben (incl. Reparaturen)

Fazit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit muss oberste Priorität haben. Es ist nicht hinnehmbar, dass illegale Beschäftigung und mafiöse Strukturen die Marktmechanismen der Baubranche unterminieren und zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten des ordnungsgemäß arbeitenden Baumittelstands führen. Hier sind die Behörden dringend aufgefordert, effektiv und schlagkräftig die Kontrollen zu erhöhen. 

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Schwarzarbeitsbekämpfung

Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit verharren weiter auf hohem Niveau. Einige Untersuchungen gehen von einem Anteil, bemessen am baugewerblichen Umsatz, von bis zu 27 % aus. Zahlreiche Baubetriebe werden durch illegale, halblegale und scheinlegale Akteure auf dem Baumarkt bedrängt, zum Teil auch verdrängt und reguläre Arbeitsplätze bedroht. Deswegen müssen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiv bekämpft werden.