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Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen!

Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa:

„Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den „Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz“ zukommen zu lassen.

Nun werden neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.

Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?

Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.“

Jetzt muss der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden; dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.

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Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen!

Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den „Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz“ zukommen zu lassen.