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Pressemeldung

Baugewerbe begrüßt Investitionsbeschleunigungsgesetz

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundestag heute in 2. und 3. Lesung das Investitionsbeschleunigungsgesetz IV beschlossen hat. Auch nach dem ersten Planungsbeschleunigungsgesetz aus 2018 sowie den beiden weiteren Beschleunigungsgesetzen vom Januar 2020 besteht vor dem Hintergrund des Finanzmittelhochlaufs und der großen Anzahl dringlicher Infrastrukturvorhaben in Deutschland weiter erheblicher Beschleunigungsbedarf.“

Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

Das Gesetz sieht für die schnellere Umsetzung von Investitionen in die Infrastruktur eine Reihe von Maßnahmen vor, die zu einer weiteren Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren führen werden.

Hierzu gehören etwa Vereinfachungen im Raumordnungsrecht und bei der Genehmigung der Elektrifizierung von Schienenstrecken. Auch die Beschleunigungsmaßnahmen mit Blick auf die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben sind zu begrüßen. Hierzu zählen sowohl die Einbeziehung von Landesstraßen in die Eingangszuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als auch der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Rechtsbehelfen, bei denen es um die Zulassung von Infrastrukturprojekten mit überregionaler Bedeutung geht.

„Diese Maßnahmen werden einen schnelleren Einsatz der für die Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen. Für mehr und schnellere Investitionen bleibt die öffentliche Hand aber weiterhin aufgefordert, ihre Bauherrenkompetenz anzunehmen und die entsprechenden personellen Ressourcen aufzubauen, damit Projekte überhaupt geplant werden. Ohne dieses sind alle anderen Bemühungen sinnlos,“ erklärte Pakleppa abschließend.

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Baugewerbe begrüßt Investitionsbeschleunigungsgesetz

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bundestag heute in 2. und 3. Lesung das Investitionsbeschleunigungsgesetz IV beschlossen hat. Auch nach dem ersten Planungsbeschleunigungsgesetz aus 2018 sowie den beiden weiteren Beschleunigungsgesetzen vom Januar 2020 besteht vor dem Hintergrund des Finanzmittelhochlaufs und der großen Anzahl dringlicher Infrastrukturvorhaben in Deutschland weiter erheblicher Beschleunigungsbedarf.“