11/11/2008



Vortrag von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich des Deutschen Baugewerbetages 2008 am 10. November 2008 in Berlin

Perspektiven für mittelständische Bauunternehmen sichern!

Wir haben diesen Baugewerbetag unter die Überschrift: Perspektiven für mittelständische Bauunternehmen sichern! gestellt. Das Thema ist vor dem Hintergrund der internationalen Finanzkrise aktueller, als wir das hätten planen können.

Bei den Perspektiven unserer Branche geht es uns um drei dominierende Themenbereiche:


Wir wurden in den vergangenen Wochen wiederholt gefragt, in wie weit die Bauwirtschaft von der schweren Krise der internationalen Finanzmärkte betroffen ist.

Natürlich wird die Finanzkrise Auswirkungen auf die Realwirtschaft und damit auf die Bauwirtschaft haben; denn wir sind abhängig von den Investitionen, die Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatleute tätigen. Und: Die Bauwirtschaft ist auf Kredite und Bürgschaften zur Finanzierung ihrer Projekte angewiesen.

Nach Gesprächen mit den Vertretern von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gehen wir derzeit davon aus, dass keine Kreditklemme für die mittelständischen Bauunternehmen droht.

In den vergangenen Wochen tauchten immer wieder Forderungen nach einem Konjunkturprogramm in den Medien auf. Ein kurzfristig wirkendes Konjunkturprogramm im eigentlichen Wortsinn haben wir abgelehnt, weil damit erfahrungsgemäß nur ein Strohfeuer erzeugt würde. Bei einem Auf und Ab im Zwei-Jahres-Zyklus ist kein Baubetrieb wirtschaftlich zu führen.

Was wir – wie alle anderen - tatsächlich brauchen, sind höhere und nachhaltige Investitionen in allen Bereichen der Volkswirtschaft – nicht mehr und nicht weniger. Aufgabe der Politik ist es für solche Rahmbedingungen zu sorgen, die diese Investitionen anstoßen und beschleunigen.

Betrachten wir den Wohnungsbau: Die Baugenehmigungen sind weiter rückläufig; nachdem sie bereits im vergangenen Jahr um 28 % zurückgegangen waren, werden es in diesem Jahr wohl noch einmal 4 % weniger sein.

Die Regelungen zum Wohn-Riester, die wir durchaus begrüßen, entfalten erwartungsgemäß in diesem Zusammenhang nur eine geringe Wirkung. Daher fordern wir, die Wohneigentumsförderung neu zu regeln. Wir schlagen vor, dass die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden.

Zweites Standbein des Wohnungsbaus sind Modernisierung und Sanierung. Insbesondere die energetische Gebäudemodernisierung hat in diesem Jahr kräftig Fahrt aufgenommen. Das ist auch dringend nötig. Denn würde das bisherige Sanierungstempo beibehalten, brauchten wir über 100 Jahre, bis der gesamte Wohnungsbestand einmal komplett saniert wäre. Das kann nicht in unserem Interesse sein; es kann auch nicht im Interesse der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sein.

Daher fordern wir Rahmenbedingungen, die höhere Investitionen in die Gebäudesanierung auslösen. Dazu gehört auch, dass der Handwerkerbonus in das sog. Familienleistungsgesetz einbezogen wird. Es macht keinen Sinn, dass haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen zusammengefasst und deutlich erhöht werden und das Handwerk dabei außen vor bleibt. Wenn man den Haushalt als Arbeitgeber stärkt, warum nicht auch als Dienstleister. Immerhin hat die Regierung nun eine Verdopplung des Abzugs­betrages für Arbeitskosten des Handwerks von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro beschlossen.

Meine Damen und Herren,

die Politik hat damit erfreulicherweise die herausragende Bedeutung des mittelständischen Baugewerbes für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstrichen.

Denn wer schafft denn wirklich Arbeitsplätze in Deutschland? Die wenigen Konzerne oder die vielen mittelständischen Unternehmen in Deutschland? Gerade für diese Unternehmen brauchen wir stimmige und in sich schlüssige Rahmenbedingungen die mit höheren Investitionen ein angemessenes Wachstum erlauben.

Dazu würde auch die von uns vorgeschlagene Energiesparprämie beitragen, die 25 % von bis zu 20.000 Euro der nachgewiesenen Arbeitskosten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung betragen könnte. Ohne eine dauerhafte Förderung von Investitionen wird das Sanierungstempo in Deutschland unzureichend bleiben. Daher wird vorgeschlagen, die Zinssätze der entsprechenden KfW-Programme wieder deutlich attraktiver zu gestalten und auch eine Kombination von Zuschuss und Darlehen zuzulassen. Wir regen aber auch an, die Förderkriterien deutlich zu vereinfachen.

Zu vernünftigen Rahmenbedingungen gehört, dass die Energieeinsparverordnung nicht jedes Jahr verändert wird. Denn die privaten Haushalte brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Die Rendite einer energetischen Gebäudesanierung ist häufig schon bei moderaten Energiepreissteigerungen höher als die von festverzinslichen Wertpapieren. Das sollte jeder bedenken, wenn er Geld anzulegen hat.

Nicht nur die privaten Wohnungen müssen dringend saniert werden, sondern auch die Mietwohnungen. Da es beim geltenden Mietrecht meist nicht möglich ist, die Kosten durch Mieterhöhungen zu amortisieren, halten sich die gewerblichen Vermieter, die immerhin die Hälfte des Mietwohnungsbestandes verwalten, zurück. Daher brauchen wir auch hier neue Rahmenbedingungen, damit die alten Bestände wirtschaftlich saniert werden können. Denkbar sind eine höhere Abschreibung oder eine Investitionszulage.

Meine Damen und Herren,

das waren und sind unsere wichtigsten Forderungen. Nun hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Mittelstandes beschlossen, das wir sehr begrüßen und unterstützen.

Man hat nicht erneut den Fehler gemacht, ein klassisches Konjunkturprogramm aufzulegen, sondern man hat auf bestehende Programme aufgebaut. Dazu gehört das Gebäudesanierungsprogramm. Wir kennen noch nicht alle Details, aber wir sind mit den Entscheidungen der Bundesregierung insgesamt zufrieden und hoffen, dass die beschlossenen Maßnahmen jetzt auch greifen.

Meine Damen und Herren,

der Staat muss nicht nur Rahmenbedingungen für Investitionen gestalten, er ist auch selbst als Investor gefragt. Die wirtschaftliche Erholung der vergangenen Jahre verbunden mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit hat viel Geld in die öffentlichen Kassen gespült.

Trotz höherer kommunaler Investitionen erleben wir weiter das Phänomen, dass öffentliche Investitionen ganz überwiegend erst im zweiten Halbjahr umgesetzt werden können. Darüber haben wir mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gesprochen und auf Änderungen im Vergabeverhalten gedrungen. Auch hier sind verbesserte Rahmenbedingungen notwendig, wie Verbesserungen beim Förderungswesen sowie Vereinfachungen der Zuwendungsverfahren. Auch die Nutzung von Doppelhaushalten und titelbezogene Verpflichtungsermächtigungen helfen, saisonale Ungleichgewichte zu vermindern.

Die energetische Gebäudesanierung darf vor öffentlichen Gebäuden nicht halt machen: Hier ist ein riesiger Investitionsstau aufzulösen. Daher ist die Ausweitung des Investitionspaktes „Schule, Turnhalle & Kita“, wie von der Bundesregierung angekündigt, ebenfalls zielführend.

Die Infrastrukturinvestitionen sind nicht auf dem Niveau, auf dem sie eigentlich sein müssten: Die Verkehrsnachfrage steigt weiter an. Zunehmende Staus kosten viel Zeit, viel Geld, nicht zuletzt Gesundheit und Lebensqualität.

Die Investitionen in Verkehrswege und den kombinierten Verkehr sollen im kommenden Jahr erstmals die zehn Milliarden Euro überschreiten und damit im Vergleich zum laufenden Haushalt um rund 680 Millionen Euro steigen. Das, meine Damen und Herren, ist der erfreuliche Teil der Nachricht.

Der weniger erfreuliche folgt: Die Bundesregierung hat eine mittelfristige Finanzplanung verabschiedet, die trotz der für 2009 geplanten Mautanhebung ab 2011 weniger für die Fernstraßen als heute vorsieht. Da 5,23 Milliarden Euro im Fernstraßenbau 2009 nur 4,5 Milliarden Euro in 1991 entsprechen, ist der Verkehrswegeplan endgültig Makulatur.

Diese Investitionen sind eindeutig zu niedrig. Sie entsprechen nicht dem, was für die nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland notwendig ist. Auch hier besteht dringender Nachholbedarf.

Liebe Kollegen,

zum Bereich des öffentlichen Bauens gehört ein weiteres Thema, auf das ich kurz eingehen möchte: nämlich die Auftragsvergabe. Es war erfreulich, aus einem Bericht des Bauministeriums an den Haushaltsausschuss zu erfahren, dass das Ministerium empfiehlt, (Zitat) „um überteuerte, ökonomisch nicht sachgerechte Lösungen zu vermeiden“, u.a. eine faire Risikoaufteilung sowie eine „Dimensionierung von Vergabepaketen in der Form, dass möglichst viele mittelständische Bieter zu erwarten sind“ vorzusehen.

Gleichzeitig erfahren wir aus diesem Bericht, dass sehr komplexe Bauvorhaben, die schnittstellenfrei in einer Hand liegen, z.B. bei GU-Vergaben, besonders anfällig für außergewöhnliche Preissteigerungen zu sein scheinen.

Ja, wenn das so ist, meine Damen und Herren, muss die Fach- und Teillosvergabe zukünftig zum Regelfall in der Vergabepolitik und Vergabepraxis werden; genau so, wie das zurzeit in der Novellierung des GWB vorgesehen ist und wie wir es stets forderten. Wir hoffen, dass es dabei auch nach den drei Lesungen im Parlament bleiben wird.

Meine Damen und Herren,

kommen wir zum zweiten Punkt: Es gibt eine Vielzahl von Regularien, die Unternehmen belasten und dafür sorgen, dass sie sich am Markt unnötig schwer tun. Dazu gehört zu allererst und nach wie vor die hohe Kostenbelastung durch Abgaben und Steuern, die unsere mittelständische Bauwirtschaft und ihre Beschäftigten über Gebühr beanspruchen. Das gilt insbesondere für die Sozialabgaben. Zwar wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt; weiterhin ist es uns gelungen, den Beitrag zur Unfallversicherung zu stabilisieren; insgesamt liegt die Abgabenquote aber immer noch zu hoch.

Die Einführung des planwirtschaftlichen Gesundheitsfonds im kommenden Jahr führt zu höheren Krankenkassenbeiträgen, die wir zur Hälfte mit tragen müssen.

Auch die Steuerbelastung ist für Teile der Unternehmerschaft immer noch zu hoch. Durch die Senkung der Körperschaftssteuer ist zwar die Belastung der Kapitalgesellschaften reduziert. Für das Gros der Personenunternehmen wie für die privaten Haushalte ist die Belastung nach wie vor zu hoch. Insbesondere die sog. Kalte Progression macht vielen zu schaffen. Es kann nicht sein, dass bereits ein Facharbeiter mit Teilen seines Einkommens dem Spitzensteuersatz unterliegt.

Wir fordern daher einen Steuertarif, der sich der Lohnentwicklung dynamisch anpasst, so dass Lohn- und Gehaltserhöhungen bei den Menschen und nicht beim Finanzamt landen.

Dass die Politik Steuersenkungen mit dem Argument ablehnt, das zusätzliche Geld schlummere „nur“ auf Sparbüchern und werde nicht konsumiert, es entfalte damit keine Wirkung in der derzeitigen Krise, halten wir für irreführend. Denn die Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind auf hohe Einlagen angewiesen, um genügend Kredite ausreichen zu können.

Meine Damen und Herren,

und damit sind wir beim dritten Punkt, den tarifpolitischen Rahmenbedingungen. Ich habe in den Tarifauseinandersetzungen der vergangenen Jahre keinen Hehl daraus gemacht, dass ich den Abschluss und die damit verbundene Belastung der Unternehmen für zu hoch halte.

Weil nämlich genau das passiert ist: Die Unternehmen sind mit hohen Kosten belastet, die Beschäftigten müssen noch mehr leisten und am Ende freut sich der Bundesfinanzminister am meisten, denn mehr als die Hälfte dessen, was die Beschäftigten mehr verdienen, landet beim Fiskus bzw. bei den Sozialversicherungen.

Meine Damen und Herren,

das ist keine intelligente Tarifpolitik; ich verstehe nicht, warum die Gewerkschaft diesen Mechanismus nicht auch sieht und daher bereit ist, etwas dagegen zu unternehmen.

Auch die tariflichen Rahmenbedingungen unserer Mitgliedsbetriebe müssen weiter verbessert werden. Dabei geht es auch um Konkurrenzsituationen zwischen Betrieben aus verschiedenen Gewerken mit unterschiedlichen Tarifbedingungen, die sich um dieselben Aufträge bewerben. Ich denke an die Konkurrenzsituation zwischen Stuckateuren und Malern oder zwischen Straßenbauern und GaLa-Bauern.

In der bevorstehenden Tarifrunde müssen wir deshalb eine Antwort auf die Frage finden, wie die Wettbewerbssituation unserer tarif­treuen Mitgliedsbe­triebe verbessert werden kann. Dafür brauchen wir neue Tarifstrukturen sowie einen tarifvertraglich abgesicherten Konkurrenzschutz, um Chan­cengleichheit am Markt wieder zu gewinnen. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass ein und dieselbe Gewerkschaft völlig unterschiedliche Löhne für verschiedene Gewerke aushandelt, die am Ende dasselbe machen.

Das gilt im Übrigen auch für den Mindestlohn: Mindestlohnstruktur und Mindestlohnhöhe müssen erneut Gegen­stand der Tarifverhandlungen werden. Von dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auf der gleichen Baustelle“ sind wir noch weit entfernt. Hier müssen wir in der Tarifrunde 2009 zumindest einen wesentlichen Schritt voran kommen. Weil vor allem der Staat von Lohnerhöhungen profitiert, muss deshalb „Mehr netto“ das Motto einer gemeinsamen Lohnstrategie der Arbeitgeber und der Gewerkschaft heißen. Das setzt allerdings die Bereitschaft beider Seiten voraus, neue Wege zu gehen.

Meine Damen und Herren,

eines der größten Probleme, die wir als mittelständische Bauunternehmen haben, ist die mangelnde Flexibilität bei der Disposition von Mitarbeitern. Die Zeitarbeit boomt, aber dem Baugewerbe ist diese flexibelste aller Beschäftigungsformen nach wie vor verwehrt. Dabei ist gerade unsere Branche wegen ihrer erheblichen Auftragsschwankungen und ihres oft nur vorübergehenden Bedarfs an zusätzlichen Arbeitskräften besonders auf dieses Instrument angewiesen.

Wir haben deshalb schon vor langem der Gewerkschaft und den Verbänden der Zeitarbeitsbranche einen sehr verantwortungsvollen Weg der Legalisierung der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe über einen Tarifvertrag angeboten. Wir appellieren an die IG BAU, endlich den Weg für mehr Flexibilität im Baugewerbe frei zu machen.

Meine Damen und Herren,

wir brauchen aber auch mehr Gestaltungsspielraum an anderer Stelle, nämlich im Arbeitsrecht. Und hier sind wir wieder bei den Rahmenbedingungen, für die der Staat verantwortlich ist.

Der Kündigungsschutz stellt noch immer das größte Einstellungshemmnis dar. Die deutsche Wirtschaft wird allein dadurch mit Kosten in Höhe von ca. 7,5 Mrd. Euro jährlich be­lastet. Unternehmerische Gestaltungsfreiheit, die Beschäftigung fördert, muss deshalb ausgebaut werden. Wir brau­chen im Arbeitsrecht Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Anpassungsfähigkeit und flexible Be­schäftigungsformen. Rechtssicherheit muss mit dem Abbau übermäßiger Restriktionen verbunden werden.

Wir vermissen seit Jahren eine wirkliche Reform des Kündigungsschutzgesetzes. Dazu gehört für uns vor allem, dass der Schwellenwert auf eine Betriebsgröße von 20 Arbeitnehmern heraufgesetzt sowie die Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert wird.

Meine Damen und Herren,

ein Bereich darf nicht außen vor bleiben: und das ist die schwarze und graue Konkurrenz, die uns als legal arbeitenden Unternehmern weiter das Arbeiten erschwert. Ich habe vor kurzem in einem Interview gesagt, dass wir zwar rund 700.000 legal Beschäftigte haben, dass sich aber nach wie vor rund eine Million Menschen auf deutschen Baustellen tummeln. Rund 300.000 Menschen sind dort illegal oder halblegal tätig. Bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung sind wir nicht wirklich weit gekommen.

Ich lese, dass Baufachleute öffentlich die Auffassung vertreten, illegale Beschäftigung sei kein Problem der großen Bauunternehmen und komme auf Großbaustellen quasi nicht vor. In meiner Wahrnehmung werden Rumänen, die zu Menschen verachtenden Konditionen beschäftigt wurden, zumeist bei Razzien auf Großbaustellen entdeckt und nicht auf den vielen kleinen und mittleren Baustellen.

Es kann nicht sein, dass gesetzliche Sanktionen mangels Durchsetzbarkeit keine abschreckende Wirkung haben. Seit langem besteht eine große Lücke bei der Vollstreckung der erlassenen Bußgeldbeschei­de.

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung für Recht und Ordnung am Arbeitsmarkt kann nur dann ein Erfolg werden, wenn auch die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden im Ausland endlich durchgesetzt wird.

Meine Damen und Herren,

wir brauchen eine Vielzahl von Maßnahmen, um der mittelständischen Bauwirtschaft zu besseren Perspektiven zu verhelfen. Hierunter fallen die Anwendung neuer Technologien. Als Beispiele können genannt werden: die Nanotechnologie, die RFID-Technik, und die Mikrosystemtechnik.

Dazu zählt aber auch die innovative Kombination bereits bewährter Systeme wie die Integration von Photovoltaik-Elementen in Wärmedämm-Verbund-Systeme oder die Nutzung begehbarer Infrastrukturkanäle zur ökologischen Erschließung von Siedlungen.

Innovationen erschließen nämlich nicht nur neue Marktsegmente, sondern können auch zur Imageverbesserung der Baubranche beitragen.

In den vielen Jahren der Strukturkrise haben die Unternehmen innerbetrieblich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um den Strukturwandel erfolgreich bestehen zu können. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Rahmenbedingungen verbessert werden, auf die wir selber keinen direkte Einfluss haben.

Meine Damen und Herren,

Kurzfristig werden wir uns zwar auf ein schwieriges Jahr 2009 einstellen müssen. Mittelfristig – und darauf setzen wir – wird sich die Gesamtkonjunktur aber wieder stabilisieren und damit auch die Baukonjunktur.

Bauaufgaben gibt es zuhauf: Ob es die energetische Gebäudesanierung ist, der altersgerechte Umbau der Wohngebäude und Wohnumfelder, die uns noch viele Jahr beschäftigen werden, ob es Ausbau, Umbau und Sanierung der öffentlichen Infrastruktur sind. All dies ist schon jetzt dringend nötig und die Öffentlichkeit wird dies zunehmend er- und anerkennen. Wenn dann die erforderlichen Mittel vorhanden sind und endlich dafür eingesetzt werden, kann an guten Perspektiven des Baugewerbes nicht gezweifelt werden.



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