Bundesarbeitsminister Müntefering hat ein Programm zur Förderung weiterer 100.000 sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose angekündigt und hierzu Ende Juni Eckpunkte unter der Überschrift "Bundesprogramm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden" vorgestellt.
Das deutsche Baugewerbe lehnt das “Bundesprogramm - Kommunal-Kombi“ uneingeschränkt ab. Es handelt sich um “alten Wein in neuen Schläuchen“, nämlich die bereits vor Jahren gescheiterten “ABM-Maßnahmen“. Zudem hat bereits das Modell öffentlich subventionierter Arbeit für angeblich zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit in Gestalt der “Ein-Euro-Jobs“ nach den Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes und verschiedener anderer Studien nicht funktioniert.
Soweit es im “Bundesprogramm - Kommunal-Kombi“ heißt,
• gefördert werden sollten nur Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Kommunen zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben,
• ausgeschlossen seien erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeiten, die im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Anbietern stünden, und
• reguläre Arbeitsplätze dürften nicht verdrängt werden,
wird deutlich, dass das Modell nicht ansatzweise durchdacht ist. Jegliche Formen der öffentlich geförderten Arbeit am zweiten und dritten Arbeitsmarkt verdrängen Beschäftigung und Nachfrage am ersten Arbeitsmarkt und schädigen so die deutsche Bauwirtschaft. Durch Programme wie das “Bundesprogramm - Kommunal-Kombi“ werden Langzeitarbeitslose dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt verdrängt.
Die Beschäftigung in Deutschland entwickelt sich endlich und seit Jahren erstmals wieder positiv und muss daher gefördert werden. Es macht überhaupt keinen Sinn, für drei Jahre eine Förderung zu gewähren, die danach ausläuft, ohne dass die Integration der Geförderten in den ersten Arbeitsmarkt sichergestellt wäre. Die angestrebte Arbeitszeit von nur 30 Stunden bei ortsüblicher Vergütung erweckt für die Geförderten einen vollkommen falschen Eindruck von dem, was jeder Einzelne am Arbeitsmarkt leisten muss, aber auch erwarten kann.
Als geradezu abenteuerlich sind die Ausführungen zur Finanzierung zu bewerten. Dass die “durch die zusätzlichen Arbeiten erzielbare Wertschöpfung“ den Kommunen wieder zufließt und das Modell unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen der Rentenversicherung für die Bundesebene “kostenneutral“ sei, ist weder seriös begründet noch nachvollziehar. Vielmehr dürften ausweislich der im Programm genannten Werte Milliarden-Beträge investiert werden, ohne dass nach dem Auslaufen des Modells positive Auswirkungen im Bereich der Beschäftigung feststellbar wären.
Beim Modell des “Kommunal-Kombi“ handelt es sich mithin um einen Vorstoß, der sämtliche Erkenntnisse im Bereich der Arbeitsförderung aus den vergangenen Jahrzehnten außer Acht lässt. Der Vorschlag darf daher in keinem Fall umgesetzt werden.