Federführend wurde diese Veranstaltung im Rahmen des Leitbildprozesses der Bauwirtschaft vom Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) organisiert. Der ZDB beteiligte sich an der inhaltlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Workshops.
Der Präsident des BBS, Dr. Gernot Schaefer, führte in das Thema ein und stellte heraus, dass die Märkte für den Wohnungsbau maßgeblich durch die Faktoren Demografie, volkswirtschaftliche Entwicklung sowie Regionalität und Kommunalpolitik geprägt werden. Der in Deutschland vorhandene Wohnungsbestand bildet den Hauptteil des baulichen Vermögens. Diese Substanz muss entsprechend den künftigen Herausforderungen entwickelt werden. Dazu seien nachhaltig wirkende Siedlungs- und Bestandskonzepte entsprechend den konkreten regionalen Bedingungen zu erarbeiten.
Prof. Eichener (Institut für Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung) lieferte mit seinem Vortrag “Wohnungsbestand und Perspektiven“ den gesamtwirtschaftlichen Ansatz zur Formulierung der künftigen Aufgaben im Wohnungsbau. Die marktgerechte Entwicklung des Wohnungsbestandes aus demografischer und umweltbezogener Sicht steht dabei im Mittelpunkt. Er informierte über Forschungsarbeiten, die der Qualifizierung der Analysen und Prognosen zum Wohnungsmarkt sowie der Erarbeitung von Konzepten zur Quartiers- und Stadtentwicklung dienen sollen.
Dipl.-Ing. Thomas Sander, Vorsitzender der Fachverbandes Hoch- und Massivbau im ZDB, referierte aus Sicht der bauausführenden Unternehmer zum Thema “Maßgebliche Handlungsfelder im Wohnungsbau“. Er verwies auf die Komplexität des Bauens und forderte zu einem sorgfältigen Umgang mit jeder Bauaufgabe auf. Denn nur so sei eine nachhaltige Lösung zu erreichen. An den Wohnraum der Zukunft würden zahlreiche Anforderungen gestellt, die miteinander in Einklang zu bringen seien. Wohnraum müsse für den Einzelnen bezahlbar sein, sich an den Bedürfnissen des einzelnen Menschen orientieren und den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft gerecht werden. Darüber hinaus müsse er den zukünftigen Energiestandards genügen und eine möglichst lange Lebensdauer aufweisen. Dabei verwies er auf historisch unterschiedliche Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus in den zurückliegenden 150 Jahren. Der Wohnungsbau vollzieht sich in regionalen Märkten und sei daher auch in Zukunft ein wichtiges Aufgabenfeld für die Bauwirtschaft. Für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten ist der Wohnungsbau das maßgebliche Geschäftsfeld. Heute würde notwendiger- und richtigerweise der Gedanke des ressourcensparenden Bauens betont. Das betreffe das Bauwerk an sich, müsse aber auch das Wohnen unter städtebaulichen Gesichtspunkten berücksichtigen. Einzuordnen in diese Prozesse sei auch die Wohneigentumsbildung. Die Bereitstellung von preisgünstigem Bauland in der Stadt präge erfreulicherweise immer öfter das Denken in den Kommunen. Das räumliche Zusammenrücken spare materielle Ressourcen, Zeit und Geld.
Er warb um einen sorgfältigen Umgang mit älterer Bausubstanz. Die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen gelängen aus technischer und funktionaler Sicht bei den zum Teil über 100 Jahre alten Gebäuden am besten. Der Begriff der Nachhaltigkeit sei damals wohl noch nicht strapaziert worden, aber in Bezug auf das Bauen sei dem Begriff “solide“ durchaus ein eng verwandter Sinnesinhalt zuzuschreiben. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigten, dass sich Umbau und Sanierung von Nachkriegsbauten als ungleich aufwendiger erwiesen. Ob es sich um Schallschutz, Wasserführung, Wärmedämmeigenschaften, Dampfdiffusionsfähigkeit, Raumaufteilung, Gesamtstruktur oder Ästhetik handele, sei ein teuer saniertes 50er Jahre Haus eine letztendlich fragwürdige Baumaßnahme. Es gebe sehr wohl Beispiele, wo Abriss und Neubau wesentlich vernünftiger gewesen wären, als aufwendige Maßnahmen z.B. zur energetischen Verbesserung der Gebäude durchzuführen.
Über das Wohngebäude hinaus müsse das Augenmerk auch darauf gerichtet sein, ob das noch nutzenswerte Wohngebäude in eine funktionierende Stadtstruktur eingebettet sei. Die bauwerksseitige Verbesserung funktionierender Wohnquartiere habe auch unter dem Aspekt altersgerechten Bauens eine herausragende Bedeutung. Fragen führten immer wieder zu dem Ergebnis, dass ältere Menschen dem Wohnen in vertrauter Umgebung eindeutigen Vorrang einräumten. Dazu gehöre auch, dass Wege für kurz blieben, oder mit dem öffentlichen Nahverkehr bewältigt werden könnten. So sei auch an dieser Stelle deutlich, dass vielfältige Aufgabenkomplexe angegangen werden müssen, um nachhaltiges Bauen in all seinen Facetten zu gewährleisten. Wer altersgerechtes Bauen auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut der Wohnung bzw. des Wohngebäudes einschränke, verschenke langfristige Effizienzgewinne.
Abschließend äußerte Sander, dass künftige Bauaufgaben nur gelingen würden, wenn alle Beteiligten am Bau, d.h. der Staat als Verordnungsgeber, die Hersteller von Baustoffen und Baumaschinen, Planer und Ingenieure, immobilienwirtschaftliche Unternehmen und die bauausführende Wirtschaft mehr das Miteinander suchten und pflegten.
Folgend auf diese grundsätzlichen Beiträge wurden Praxisbeispiele zur Bestandssanierung, zum Bestandsersatz und altersgerechten Bauen von Vertretern anderer Verbände vorgestellt. Ergänzend berichtete der Vorsitzende des Verbandes privater Bauherren, Dipl-Ing. Thomas Penningh, über das Spannungsfeld rechtlicher Vorschriften, z.B. der Energieeinsparverordnung und der Finanzierungsmöglichkeiten der Privathaushalte.
Abschließend gab Dipl.-Ing. Uhing vom Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure unter dem Thema “Konsequenzen und Aussichten- Neue Leitbilder für den Wohnungsbau“ Hinweise und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit. Er appellierte dabei für die Arbeit der staatlichen Wohnraumversorgung und einer Förderung des Wohnungsbaus. Damit wohnungs- und städtebauliche Fördermaßnahmen greifen könnten, müsste die Förderlandschaft vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Es müsse eine Konzentration auf Wachstumsbereiche erfolgen und die Innenstadtentwicklung gestärkt werden. Dazu seien innerstädtische Baulandreserven zu erschließen und planungsrechtliche Instrumente zu bündeln. (ue)