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Statement von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein anlässlich der Frühjahrs-Pressekonferenz am 9. Februar 2011 in Berlin
02/09/2011
Der konjunkturelle Aufholprozess legte im vergangenen Jahr ein nicht erwartetes Tempo vor. Nachdem in 2009 über 100 Mrd. Euro an realem Bruttoinlandsprodukt gegenüber 2008 verloren gingen, wurden in 2010 etwa 80 Mrd. Euro wieder aufgeholt.
Der konjunkturelle Aufholprozess legte im vergangenen Jahr ein nicht erwartetes Tempo vor. Nachdem in 2009 über 100 Mrd. Euro an realem Bruttoinlandsprodukt gegenüber 2008 verloren gingen, wurden in 2010 etwa 80 Mrd. Euro wieder aufgeholt. Der Schub ist dabei auch auf die Binnennachfrage zurückzuführen, dies dokumentieren die gestiegenen Investitionen. Dabei haben die Bauinvestitionen nach dem leichten Rückgang in 2009, in 2010 um real knapp 3 Prozent zugelegt. Zuwächse verzeichnen der Wohnungsbau und der öffentlichen Bau, der Wirtschaftsbau erreichte zumindest wieder das Vorjahresniveau. Die Hochbauten tragen diese Entwicklung, der Tiefbau verlor ein weiteres Mal.

Grafik 1: Die Bauinvestitionen haben 2010 um real knapp 3 Prozent zugenommen.
Der Hochbau gewinnt, der Tiefbau verliert.

Die Entwicklung im Baugewerbe insgesamt, also Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe, ist per Saldo positiv verlaufen.

Diese Tatsache ist dem Ausbaugewerbe zu verdanken. Hier verband sich der Trend zum energieeffizienten Sanieren mit den Impulsen aus den Konjunkturprogrammen. Diese waren stark hochbauorientiert, mit den Schwerpunkten im Ausbaubereich.

Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind im Hochbau stark auf die Neubaunachfrage angewiesen. Zwar zog auch die Neubautätigkeit im Wohnungsbau nach langer Talfahrt wieder an, dem Wirtschaftshochbau fehlte jedoch noch die nachhaltige Kapazitätsauslastung der Industrie.

Der öffentliche Hochbau erfuhr Dank der Konjunkturpakete einen deutlichen Aufwind (+ 12,6 Prozent). Gleichzeitig ließen die öffentlichen Auftraggeber in ihren Investitionen im öffentlichen Tiefbau gegenüber dem Vorjahr deutlich nach(- 3,7 Prozent).


Grafik 2: Das Jahr 2010 zeigte eine geteilte Entwicklung bei den Bauinvestitionen der öffentlichen Hand.

Die Verluste im Tiefbau treffen das Bauhauptgewerbe voll. Die Zugewinne in den Hochbausparten fallen im Bauhauptgewerbe hingegen nur anteilig an. Wegen dieser Konstellation konnte das Bauhauptgewerbe keinen spürbaren Beitrag zur Leistungssteigerung im Baugewerbe erbringen.

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe schließt das Jahr 2010 nach unserer Prognose mit einer roten Null (- 0,6 Prozent) ab und erreicht 81,72 Mrd. Euro.

Für die Bausparten des Bauhauptgewerbes zeichnete sich 2010 folgende Entwicklung ab:

Wohnungsbau

In 2009 ist die langanhaltende Talfahrt im Wohnungsneubau zum Halten gekommen. Die Baugenehmigungsdaten liegen seit Juli 2009 Monat für Monat über dem jeweiligen Vorjahreswert. Bemessen in Baukosten beträgt das Plus per November 2010 knapp 9 Prozent zum Vorjahreswert.

Gründe für den permanenten Anstieg sind neben der Stabilität des Arbeitsmarktes und der erwarteten Einkommensverbesserungen ein anhaltend niedriges Zinsniveau für Wohnungsbaukredite.


Grafik 3: Die Zinsen befinden sich auf einem historischen Tiefstand.

Die Gelegenheit, in die eigenen vier Wände zu investieren, ist derzeit sehr günstig. Doch die historisch niedrigen Zinsen helfen nicht nur Selbstnutzern. Investments in Wohnimmobilien sind seit der Wirtschaftskrise für institutionelle Investoren wieder eine interessante Anlagealternative.

Dazu trägt auch eine zunehmend angespannte Mietsituation in Wachstumsregionen bei. So zeigt die Dynamik bei den genehmigten Wohneinheiten im Mehrfamilienhausbau ein doppelt so hohes Tempo (+ 10 Prozent) wie bei den Einfamilienhäusern (+ 5 Prozent).

Dabei fällt die Entwicklung regional sehr unterschiedlich aus. Per November 2010 erreichen die Genehmigungen für Neu- und Umbauten gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von knapp 11.300 Wohneinheiten (+ 7 Prozent). Dieser Zuwachs um 9 Prozent findet ausschließlich in den alten Ländern statt, die neuen Länder verfehlen das Vorjahresniveau um 4 Prozent. In Bayern haben die Baugenehmigungen in 2010 um 17 Prozent zugelegt, in Nordrhein-Westfalen um 4 Prozent.



Grafik 4: Große regionale Unterschiede bei den Baugenehmigungen.

Der Umsatz im Wohnungsbau wird in 2010 knapp 26,1 Mrd. Euro erreichen, nach 24,7 Mrd. Euro in 2009.

Die Rahmenbedingungen lassen für 2011 Potenzial für eine Stabilisierung und positive Umsatzentwicklung erkennen. Zudem weisen die Order auf einen weiteren Anstieg der Produktion im Wohnungsbau hin. Die Reichweite des Auftragsbestandes ist trotz ausgeweiteter Produktion deutlich gestiegen. Der Umsatz im Wohnungsbau kann in 2011 ca. 26,9 Mrd. Euro (+ 3,2 Prozent) erreichen. Mit knapp 150.000 neu fertig gestellten Wohneinheiten in 2010 liegen wir weiter unter dem Niveau von über 190.000 Wohneinheiten, die das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung für den Zeitraum bis 2015 als notwendig erachtet.


Grafik 5: Die Baufertigstellungen von Wohnungen befanden sich 2009 im tiefsten Tal.

Um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, der gleichzeitig energetisch saniert und demografiefest ist, sicherzustellen, sind Anreize erforderlich. Hierzu gehören verbesserte Abschreibungsbedingungen für Investoren ebenso wie Anpassungen im Mietrecht, die Förderung des Ersatzneubaus und ein verstetigtes hohes Niveau bei der Förderung der CO2-Gebäudesanierung.

Wirtschaftsbau

Die wieder anspringende Konjunktur war zwar mit einem Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungsbereich verbunden. Die Kapazitätsauslastung in der Industrie hat aber den langjährigen Durchschnitt noch nicht erreicht. Damit blieben die Investitionsimpulse für einen Aufschwung im anteilsstarken Wirtschaftshochbau in 2010 noch schwach, dieser macht immerhin zwei Drittel des Umsatzes im Wirtschaftsbau aus.

Die Baugenehmigungen im Wirtschaftsbau, bemessen in Baukosten, zeigen per November 2010 noch einen deutlichen Rückstand gegenüber dem Vorjahr an (- 8,3 Prozent). Dabei hat sich der Trend im Jahresverlauf erkennbar verbessert.

Der Umsatz im Wirtschaftshochbau wird in 2010 konjunkturbedingt noch um 9 Prozent zurückgehen. Der Wirtschaftstiefbau erreicht hingegen ein Plus von 4 Prozent. Dieser wird von Infrastrukturprojekten der Bahn, der Mineralölindustrie und der Energieerzeugung getragen. In 2010 erreicht der Umsatz im Wirtschaftsbau damit insgesamt 29,5 Mrd. Euro (- 4,5 Prozent).

Die Ordertätigkeit zeigt im Verlauf des Jahres 2010 ein stabil hohes Niveau bei + 7 Prozent. Mit der steigenden Investitionsbereitschaft, die sich andeutet, werden die Baugenehmigungen anziehen und die Ordertätigkeit stützen. Der Umsatz im Wirtschaftsbau kann in 2011 wieder die 30 Mrd. Euro-Marke überspringen, und zwar um 2,7 Prozent.

Öffentlicher Bau

Die Umsatzentwicklung im öffentlichen Bau ist für das Bauhauptgewerbe in 2010 enttäuschend verlaufen. Wegen der zu Jahresbeginn 2010 erst in geringem Umfang abgearbeiteten Konjunkturpakete war hier eine positive Umsatzentwicklung zu erwarten.

Entsprechend den Förderschwerpunkten der Konjunkturprogramme haben die Kommunen im öffentlichen Bau die Mittel vorrangig in Hochbauprojekte investiert. Der öffentliche Hochbau, der in dieser Sparte im Bauhauptgewerbe allerdings nur über einen Umsatzanteil von 20 Prozent verfügt, hat davon mit einem Umsatzplus von nahe 10 Prozent deutlich profitiert.

Im Tiefbau hingegen haben alle öffentlichen Auftraggeber ihre Investitionen nicht auf dem Vorjahresniveau gehalten. Dieser Einbruch war möglich, da die Bundesregierung im Frühjahr 2010 das zeitbezogene Zusätzlichkeitskriterium aufgab. Während der Umsatz im öffentlichen Hochbau per November 2010 ein Plus von 9 Prozent verzeichnet, bleibt der Tiefbau mit 4 Prozent im Minus.


Bild 6: Der Umsatz im öffentlichen Tiefbau blieb unter Vorjahresniveau.

Insgesamt liegt der Umsatz im öffentlichen Bau 2 Prozent unter dem Vorjahresergebnis.

Für 2011 deuten die Frühindikatoren auf eine Abschwächung der Umsätze im öffentlichen Hochbau hin. Die Umsatzentwicklung im öffentlichen Tiefbau kann in 2011 zunächst noch von den nach langer Winterpause vergleichsweise hohen Auftragsbeständen zehren. Die Auftragseingänge bringen wenig Nachschub. Insgesamt erwarten wir in 2011 einen Umsatz im öffentlichen Bau von 25,5 Mrd. Euro (- 2,7 Prozent).

Umsatz Bauhauptgewerbe 2011

Der Umsatzrückgang im öffentlichen Bau wird durch die erwarteten Steigerungen beim Wohnungsbau und Wirtschaftsbau kompensiert werden, so dass wir mit einem Gesamtumsatz von 82,65 Mrd. Euro (+ 1,1 Prozent) für 2011 rechnen. Dabei kommen die alten Länder auf eine Steigerung um 1,5 Prozent, die neuen Länder halten etwa das Vorjahresniveau.

Die betriebswirtschaftliche Situation der Unternehmen hat sich in 2010 nicht verbessert. Der deutlichen Steigerung der Kosten von Baumaterialien und Löhnen stand nur eine sehr geringe Steigerung der Baupreise von ca. 1 Prozent gegenüber. Die witterungsbedingte Unterauslastung der Kapazitäten im ersten und vierten Quartal 2010 ließ es nicht zu, den steigenden Kostendruck an die Kunden entsprechend weiter zu geben.

Da in 2011 nur mit einer geringen Ausweitung der Produktion zu rechnen ist, ist keine durchgreifende Verbesserung der Ertragssituation der Unternehmen im laufenden Jahr zu erwarten.


Grafik 7: Die gestiegenen Einkaufspreise konnten nicht in höheren Baupreisen weitergegeben werden.

Beschäftigung

Die Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe hat im Jahresverlauf 2010 ein bemerkenswert hohes Niveau gehalten.

Trotz des witterungsbedingten starken Einbruchs bei der geleisteten Arbeitszeit im Januar und Februar 2010 um 20 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten, hielt sich der Beschäftigtenstand schon im ersten Quartal 2010 leicht über dem Vorjahresniveau.

Dass die Betriebe ihren Personalstamm gehalten haben, ist wiederum der umfangreichen Nutzung des Saison-Kurzarbeitergeldes zuzuschreiben. Seit dessen Einführung im Jahr 2006 geht die Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe kontinuierlich zurück.

Der hohe Beschäftigtenstand im weiteren Jahresverlauf ergibt sich auch aus dem Bestreben der Unternehmen, ihre Facharbeiter im Hinblick auf den erkennbaren künftigen Facharbeitermangel zu halten.

Per November 2010 liegt die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe bei über 716.000. Das sind ca. 11.000 Beschäftigte mehr als vor Jahresfrist.

Trotz leicht steigender Umsätze gehen wir von einem Beschäftigtenniveau von rund 710.000 Beschäftigten in 2011 aus (- 0,5 %). Damit würde die Zahl der Beschäftigten nunmehr seit 2005 über 700.000 liegen. Vorausgesetzt, die vollständige Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU beschert uns nicht einen Einbruch bei den angestammten Arbeitsplätzen, dazu aber später.

Auch im Winter 2010/2011 gibt es Erfreuliches über die Beschäftigtenbilanz zu melden. Trotz des harten Winters und des Stillliegens zahlreicher Baustellen waren im Januar lediglich 137.762 Bauarbeiter arbeitslos gemeldet. Das ist der niedrigste Januarwert seit Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes. Im Januar 2006 waren 287.198 arbeitslose Bauarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit registriert. Die Winterarbeitslosigkeit hat sich somit seitdem mehr als halbiert.

Damit sind die Baubetriebe auch in der Schlechtwetterperiode 2010/2011 ihrer Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse trotz der in weiten Teilen Deutschlands unmöglichen oder erheblich eingeschränkten Bautätigkeit gerecht geworden.

Auch die Bereitschaft der Arbeitnehmer, durch zusätzliche Arbeitsstunden im Sommer Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Arbeitsausfällen im Winter aufzubauen, hat erneut zu dieser Entwicklung beigetragen.

Winterbilanz Infrastruktur

Wie bereits ausgeführt, haben die öffentlichen Auftraggeber 2010 ihre Investitionen im öffentlichen Tiefbau gegenüber dem Vorjahr noch einmal gesenkt. Wohin der anhaltende Rückgang der Investitionen in die Infrastruktur führt, hat der derzeitige Winter erneut auch Laien vor Augen geführt. Es ist täglich auf unseren Straßen zu sehen.

Wir fahren unsere Infrastruktur seit Jahren auf Verschleiß. Die Investitionen des Staates im Tiefbau erfolgen nicht einmal mehr in Höhe der Abschreibungen.


Grafik 8: Die Infrastruktur in Deutschland verschleißt zusehends.

Dies ist ein klarer Wertverfall unseres Volksvermögens Straße.

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder stellte am 6. Oktober 2010 fest, dass „bei der Straßen, Schienen- und Binnenschifffahrtsinfrastruktur die Erhaltungs-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen in gravierender Weise strukturell unterfinanziert sind.“

Der Bundeshaushalt 2011 sieht mit 2,2 Mrd. Euro lediglich 0,2 Mrd. Euro mehr für die Erhaltungsaufwendungen vor. Und bei diesem Ansatz ist die Beseitigung der diesjährigen Frostschäden nicht berücksichtigt. Es ist erneut erkennbar, dass die geplanten Mittel unzureichend sind.

Auch bei den Ländern und Kommunen wird das Geld nicht reichen, um die Straßen in einem tauglichen Zustand zu erhalten. Nach dem Entflechtungsgesetz stehen den Ländern 1,335 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zu. Davon sind 778 Mio. Euro direkt für den kommunalen Straßenbau vorgesehen. Nach Einschätzung der Abteilungsleiter Verkehr und Straßenbau der Länder wären aber 1,22 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich.

Umfangreichen Winterschäden, wie sie auch in diesem Jahr wieder aufgetreten sind, lässt sich so nicht vorbeugen. Erst wenn wir ernsthaft in die Straße investieren – und das heißt mit Grunderneuerungen - werden wir von den Schlaglochpisten der vergangenen Jahre verschont bleiben. Und das ist der wirtschaftliche Ansatz! Wir Bauleute können gute Straßen bauen, die öffentliche Hand als Auftraggeber muss es allerdings wollen.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, mittels eines bedarfsgerechten Bauprogramms für eine auskömmliche Straßenfinanzierung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu sorgen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU

In den Medien wurden die Auswirkungen der vollständigen Freigabe der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen und Bürger der MOE-Staaten mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien bereits diskutiert. Wir müssen das Thema heute noch einmal aufgreifen. Denn die Auswirkungen können sich als gravierender erweisen als erwartet.

Nach unterschiedlichen Schätzungen von Experten könnten zwischen 100.000 und 150.000 Arbeitnehmer aus Osteuropa auf den deutschen Bauarbeitsmarkt drängen. Diese können sich als Arbeitnehmer von deutschen Firmen anstellen lassen, als Ein-Mann-Betriebe selbstständig machen oder sich als Mitarbeiter ihrer Unternehmen hier direkt um Aufträge bewerben.

Auch wenn ausländische Bauunternehmen unsere Mindestlöhne und den tariflichen Urlaub gewähren müssen, richten sich alle anderen Sozialleistungen sowie die Steuerpflicht nach dem Recht des Heimatlandes. Diese sind in der Regel erheblich niedriger als dieses bei uns der Fall ist.

Hier müssen die Rahmenbedingungen verändert werden: Ausländische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind, müssen früher als erst nach 24 Monaten bei uns der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Für unsere inländischen mittelständischen Baubetriebe werden sich die Wettbewerbsbedingungen erneut verschlechtern; das daraus folgende Preisdumping wird Arbeitsplätze kosten und zulasten der Bauqualität gehen.

Eine Vorreiterrolle für einen Wettbewerb, der seinen Namen verdient, erwarten wir dabei von der öffentlichen Hand: Hier bekommt immer noch regelmäßig das billigste und häufig nicht das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, obwohl das geltende Vergaberecht dies anders vorsieht.

Es darf nicht dazu kommen, dass Unternehmen, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch unfairen Wettbewerb und Betrügereien vom Markt verdrängt werden. Das nämlich wird zu einer wieder steigenden Arbeitslosigkeit und einer Schwächung der Binnenkonjunktur führen.

Meine Damen und Herren,

nun droht aus Brüssel eine weitere gravierende Beschädigung des Bauarbeitsmarktes:

Am 13. Juli 2010 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung vorgelegt. Mit diesem Vorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den Transfer von drittstaatsangehörigen Führungskräften, Trainees und Fachkräften von einem in einem Drittstaat ansässigen Unternehmen in seine Niederlassung innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen.

In Wirklichkeit würde jedoch damit ein Einfallstor für die Umgehung der deutschen Mindestlohnregelungen und des deutschen Arbeitserlaubnisrechtes geöffnet.

Nach der europäischen Definition einer „Fachkraft“ könnte letztlich jeder Facharbeiter mit einer Berufsausbildung aus einem Drittstaat nach Deutschland entsandt werden. Dies würde zu einer erheblichen Verschärfung des Lohnkostendrucks führen, da Konzernunternehmen aus Drittstaaten zunächst lediglich verpflichtet wären, die in Deutschland geltenden Mindestlöhne einzuhalten.

Besonders bedenklich ist aber Artikel 16 des Richtlinienentwurfes. Dieser erlaubt Drittstaatsangehörigen Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Dies bedeutet, dass ein Drittstaatsangehöriger, der in einem ersten EU-Mitgliedstaat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für eine konzerninterne Entsendung erhalten hat, grundsätzlich in jeder weiteren Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten darf.

Faktisch bedeutet dies, dass beispielsweise ein Drittstaatsangehöriger aus China oder der Ukraine in eine Niederlassung nach Polen entsandt werden und von dort nach Deutschland geschickt werden könnte, ohne dass ein Antrag auf eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den deutschen Arbeitsmarkt erforderlich wäre. Eine Steuerung des Arbeitsmarktes nach nationalen Regelungen wäre damit erledigt.

Darüber hinaus besteht im Rahmen des Artikels 16 die Gefahr, dass Drittstaatsangehörige bei einer Weiterentsendung in einen zweiten Mitgliedstaat lediglich die niedrigen Mindestlöhne des Erststaates beanspruchen könnten und gerade nicht die höheren Mindestlöhne desjenigen Mitgliedsstaates, in dem sie gerade arbeiten. D.h. ein Bauarbeiter aus der Ukraine wird in einer Konzernniederlassung in Rumänien zum dortigen Mindestlohn von 170 Euro im Monat beschäftigt. Er erhielte, wenn er dann in einer deutschen Konzernniederlassung arbeitete dann denselben Mindestlohn von 170 Euro, also etwa ein Zehntel des deutschen Mindestlohns von 10,90 bzw. 9,50 Euro pro Stunde.

Dieses Beispiel zeigt, wie wenig Sinn dann unserer Mindestlohnregelungen noch machen, zumal schon heute die überwachenden Dienststellen Schwierigkeiten haben, bei einer Baustellenüberwachung den hier geltenden Mindestlohn festzustellen. Im Übrigen ist die Beschränkung der mit der Richtlinie intendierten Möglichkeiten auf Konzerne ein direkter Angriff auf den sozial und wirtschaftlich stabilen deutschen Baumittelstand.

Wir fordern daher, dass das Baugewerbe aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird. Sonst könnte man nur wirtschaftliches Verständnis empfinden, wenn Konzerne zum Zwecke des Lohndumpings gegründet werden.

Meine Damen und Herren,

vor diesem Hintergrund ist es allerdings erfreulich, dass die Bauunternehmen wieder mehr ausbilden. Rund 11.200 neue Lehrverhältnisse wurden im vergangenen Jahr registriert. Entsprechende Zahlen machten ja in der vergangenen Woche von interessierter Seite die Runde. Was dabei aber nicht verlautbart wurde, ist: Es sind die mittelständischen, inhabergeführten baugewerblichen Unternehmen, die das Gros der Ausbildungsplätze stellen – immerhin drei Viertel aller Jugendlichen, die sich für eine Karriere am Bau entscheiden, werden von unseren Betrieben ausgebildet. Das ist eine beachtliche Leistung dieser Betriebe – wie wir im Übrigen auch fast drei Viertel aller Arbeitsplätze der Branche bereit stellen.

Damit das zukünftig auch so bleibt, erwarten wir von der Politik Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsverzerrungen verhindern und den Unternehmen, egal aus welchem Teil Europas sie kommen, gleiche Bedingungen auferlegt. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.

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