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Positionspapier zur Energieeinsparverordnung:
Erst vor einigen Monaten wurden mit der EnEV 2009 die Anforderungen an den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser um 30 % verschärft. Nun droht mit der EnEV 2012 eine weitere Anhebung der Anforderungen um noch einmal 30 %. Gleichzeitig soll der Anteil der erneuerbaren Energien gesteigert werden. Dieses Vorhaben lehnen wir strikt ab.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 wurde im Wohnungsbau in Deutschland der Niedrigenergiehausstandard eingeführt. Die EnEV 2007 diente anschließend der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gebäudeenergieeffizienz und damit der Einführung von Gebäudeenergieausweisen sowie der Erweiterung auf Nicht-Wohngebäude.

Erst vor einigen Monaten wurden mit der EnEV 2009 die Anforderungen an den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser um 30 % verschärft. Nun droht mit der EnEV 2012 eine weitere Anhebung der Anforderungen um noch einmal 30 %. Gleichzeitig soll der Anteil der erneuerbaren Energien gesteigert werden. Dieses Vorhaben lehnen wir strikt ab.

Innerhalb so weniger Jahre die Anforderungen an das Bauen so drastisch zu verändern, verhindert private Investitionen und erreicht damit genau das Gegenteil: Investoren, und dazu gehören auch private Häuslebauer, brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Kurzfristige Zyklen für Gesetzesänderungen gehören nicht dazu.

Bereits die EnEV 2009 stellt ein Investitionshemmnis dar und stößt bei vielen Investoren und Gebäudeeigentümern auf Vorbehalte.

In Bezug auf den Gebäudebestand kommt erschwerend hinzu, dass bereits heute zur Erreichung der geforderten Werte Dämmstärken erforderlich sind, die von den Gebäudeeigentümern kaum noch akzeptiert werden. Die Entwicklung neuer Baustoffe, insbesondere leistungsfähiger Dämmstoffe (z. B. Vakuumdämmung), die erforderlich sind, um die anspruchsvollen Vorgaben zu erreichen, bedarf noch einiger Zeit.

Die deutsche Bauwirtschaft steht grundsätzlich zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und unterstützt diese. Dennoch sind wir der Auffassung, dass eine weitere Verschärfung der Anforderungen aus den oben geschilderten Gründen noch Zeit braucht.

Insbesondere erinnern wir in diesem Zusammenhang an das sog. Investoren-Nutzer-Dilemma: Derzeit können die Kosten für eine energetische Modernisierung nur zu einem geringen Teil an die Mieter weiter gegeben werden. Hier brauchen wir – wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Änderung des Mietrechts. Dies ist Voraussetzung, um die Anforderungen an Gebäude weiter zu verschärfen. Andernfalls würde der Wohnungsbau einen weiteren Rückschlag erleiden.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Die Einführung von Kontroll- und Zertifizierungssystemen im Rahmen der Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie in nationales Recht.

Auf Grund des beruflichen Bildungssystems haben wir in Deutschland sehr gut ausgebildete Gebäudeenergieberater, da deren Qualifikation auf der Meisterausbildung verschiedener Bau- und Ausbaugewerke aufsetzt. Ein zusätzliches Zertifizierungssystem für Aussteller erübrigt sich in Deutschland somit.

Die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems, im Rahmen dessen Gebäude und Gebäudeenergieausweise überprüft werden sollen, lehnen wir ab, da hierdurch ein erheblicher bürokratischer Aufwand mit entsprechenden, nicht zu rechtfertigenden Kosten resultiert, ohne dass hieraus ein zusätzlicher Nutzen entsteht. Durch eine solche Kontrolle wird lediglich festgestellt, ob der Energieausweis richtig ausgestellt ist oder nicht.

Diese Maßnahmen führen nicht zu einer Steigerung der Energieeffizienz und somit auch nicht zu Energieeinsparungen. Die Umsetzung der EU-Gebäudeenergierichtlinie darf nicht zu überzogenen, Investoren und Häuslebauer abschreckenden und in der Praxis nicht umsetzbaren Verschärfungen führen.

Vor einer Festlegung der Eckpunkte einer neuen EnEV 2012 sollte eine gründliche Evaluation erfolgen. Hierbei sind die Auswirkungen den Anforderungen aus der EnEV 2009 auf den Neubau, aber insbesondere auch auf den Bestandsbau zu untersuchen.

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