Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes als größter Branchenverband mit rund 35.000 mittelständischen Mitgliedsbetrieben begrüßt die vorliegende Gesetzesnovelle mit einer mittelstandsfreundlichen Modernisierung des Vergaberechts im Rahmen des bewährten Systems.
Die mittelständische Bauwirtschaft erwartet von der Reform des Vergaberechts eine Vereinfachung und Entbürokratisierung sowie die Stärkung des Mittelstandes. Es wird von uns daher ausdrücklich begrüßt, dass mit der Neufassung des GWB die Chancen des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch eine Stärkung der Fach- und Teillosvergabe verbessert werden sollen. Damit wird der Mittelstand als Motor der deutschen Wirtschaft und als der Wirtschaftszweig, der über 70 % der Arbeits- und Ausbildungsplätze bereit stellt, durch eine sachgerechte Ausgestaltung des Vergaberechts gefördert.
Hingegen ist es aus unserer Sicht enttäuschend, dass mit dem Gesetzentwurf kein Primärrechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt wird. Der Entwurf geht bei der Frage des Rechtsschutzes leider den falschen Weg: Statt nun einen der letzten rechtsfreien Räume in der Bundesrepublik zu beseitigen, sieht der Gesetzentwurf eine erhebliche Einschränkung der Nachprüfungsverfahren vor.
Ebenso lehnt die Bauwirtschaft die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Inhouse-Vergabe und zur interkommunalen Zusammenarbeit ab. Wir plädieren dafür, dass überall dort eine Leistung ausgeschrieben werden muss, wo privatwirtschaftliche Unternehmen entsprechende Dienstleistungen im Wettbewerb erbringen können.
Unter www.zdb.de/Info-Center Aktuelles finden Sie die Position der mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland zum nachlesen. Ein gedrucktes Exemplar können Sie unter presse@zdb.de bestellen.