In-Kraft-Treten zum 1. Januar
Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) verabschiedet. Das Gesetz enthält wichtige Neuregelungen im Werkvertragsrecht, die Unternehmer besser vor Forderungsausfällen absichern sollen. Es nimmt damit die notwendigen Korrekturen an dem im Jahr 2000 und 2001 unter Rot/Grün verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vor, das den damals erhofften Erfolg nicht gebracht hat.
Der ZDB hat sich in dieser Legislaturperiode vehement für die Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes eingesetzt, auch wenn das Gesetz nur ein Schritt in die richtige Richtung ist. Regelmäßige Gespräche mit Abgeordneten und mit Vertretern der Bundesregierung wurden hierzu geführt; In Reden und Pressemitteilungen wurde immer wieder auf die Notwendigkeit der Verabschiedung des FoSiG hingewiesen. In diesem Punkt war die Zusammenarbeit mit dem ZDH reibungslos.
Schutz vor Forderungsausfällen
Das Forderungssicherungsgesetz bringt zum 1. Januar 2009 für die Unternehmen verbesserte Regelungen im Werkvertragsrecht. Hierzu gehört die erleichterte Forderung von Abschlagszahlungen, eine Reduzierung des Druckszuschlages, also des Teils, den der Auftraggeber bei mangelhafter Erstellung des Werkes zurückhalten kann. Darüber hinaus ist durch das Forderungssicherungsgesetz der Anspruch des Nachunternehmers auf Abnahme und Zahlung gegenüber dem Hauptunternehmer gestärkt worden.
Durch das FoSiG wird auch der Anspruch auf die Bauhandwerkersicherung erweitert und effektiver ausgestaltet. Der Unternehmer kann damit zukünftig Sicherheit auch für die Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche verlangen. Zudem wird durch das FoSiG ein einklagbarer Anspruch auf Sicherheitsleistung eingeführt.
(pa)