Loewenstein zum Leitbildprozess.
"Bei allen Beteiligten am Bauprozess, bei Auftraggebern, Planern, Bauausführenden, Bauaufsicht, Wissenschaft, Gesetzgeber und der Politik muss das Verständnis für die Komplexität der mit der Qualität am Bau zusammenhängenden Fragestellungen verbessert werden. Es herrscht großer Konsens zum Bedürfnis nach mehr Bauqualität und zu den derzeitigen Hindernissen, die dem im Wege stehen. Alle Bautätigen sind aufgefordert, unter Zurückstellung der erfolgswidrigen Partikularinteressen gemeinsam Vorschläge zu entwickeln und umzusetzen, die uns auf dem Weg zur besseren Bauqualität voranbringen. Das Deutsche Baugewerbe wird seinen Beitrag dazu leisten." Dies war das Fazit von ZDB-Präsident Loewenstein anlässlich eines Symposiums zur Bauqualität auf Schloss Ettersburg. Seine Kernthese: "Nur das gemeinsame und zielgerichtete Wirken aller Beteiligten kann den Erfolg für Bauherren und Nutzer sicherstellen. Dabei sind alle Schnittstellen effizient zu bedienen."
In den Mittelpunkt stellte Loewenstein die Frage: Wie kann dabei Qualität gesichert werden? Die vielzitierte Definition von Qualität: „Qualität wird mit dem Bauvertrag definiert. Qualität ist das, was vertraglich vereinbart ist.“ ist bei näherer Betrachtung unvollständig. Zu sehr stützt sie die Erwartung, über die Vertragsgestaltung Qualität ausreichend sichern zu können. Dazu Loewenstein: "Der Bezug auf bauvertragliche Festlegungen reduziert das Thema Qualität auf die bekannte Preis-Leistungs-Problematik. Seitens vieler Auftraggeber wird an das Unternehmen mit dem billigsten Preis nach dem Motto „Geiz ist geil“ vergeben. Die Auftraggeber versuchen, mögliche Defizite bei der Qualität durch eine verstärkte Kontrolle oder auch durch Rechnungsabschläge und Schadensersatzansprüche auszugleichen. Dies setzt allerdings ausreichende Bauherren-Kompetenzen und die Hinnahme wachsender Kosten für das Kontrollpersonal voraus."
Diese derzeit praktizierte Strategie zur Qualitätssicherung, die Bauüberwachung zu verstärken, jeden Handschlag zu kontrollieren, mit seitenlangen Checklisten und QM-Systemen Qualität in das Projekt zu zwingen, hat nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Immer neue Regelwerke, Normen, Gesetze und Verordnungen werden erarbeitet in dem Glauben, damit Qualität sicherstellen zu können. Aufgrund umfangreicher Sparmaßnahmen sind viele Bauherren aber gar nicht in der Lage, diese Kontrolle tatsächlich auszuüben.
Besonders in der Pflicht sieht Loewenstein die öffentlichen Auftraggeber. Sie sind gefordert, eine Vorreiterfunktion auszuüben: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss mehr als bisher das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot den Zuschlag erhalten. Gerade bei der Vergabe der öffentlichen Hand kann viel für eine verbesserte Bauqualität getan werden. Noch heute wirtschaftlich nutzbare, historische Gebäude zeigen, dass dies den staatlichen Bauverwaltungen in der Vergangenheit mit nachhaltigen Zielvorstellungen gelungen ist.
Die VOB, die hier der Maßstab ist, gibt Hilfestellung: Bei der Wertung von Angeboten gibt sie im § 8 des Teils A Vorgaben zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Unternehmen. Entscheidend bleibt aber die Vorbereitung der Bauausführung im weitesten Sinne. Dabei ist die Aufstellung einer vollständigen, eindeutigen und richtigen Leistungsbeschreibung nicht unmöglich. In den Abschnitten 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ der VOB/C ist normiert, was in der jeweiligen Leistungsbeschreibung anzugeben ist. Loewenstein: "Der Abschnitt 0 ist die Quintessenz einer jahrzehntelangen Baupraxis, ein von Praktikern zusammengetragener Erfahrungsschatz, auf den nicht verzichtet werden kann. Die Baupraxis zeigt, dass eine vollständige Leistungsbeschreibung auf Grundlage des Abschnittes 0 der VOB/C eine große Sicherheit für eine konfliktfreie Baudurchführung und Bauabrechnung sowie eine zureichende Qualität.
Dies gilt in gleicher Weise für die dem Auftragnehmer zu übergebenden Unterlagen, die vollständig, richtig und eindeutig sein sollen."
Die Bauqualität wird auch von einer Vielzahl politisch begründeter Rahmenbedingungen beeinflusst. Dazu gehört das Arbeitsrecht, die Abschaffung der Meisterpflicht in einigen Gewerken oder die Abschaffung des alten Studienganges des Diplom-Ingenieurs. Positiv ist das von der deutschen Bauwirtschaft gemeinsam mit Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Gewerkschaft eigeführte Präqualifikationssystem. Loewenstein: "Dieses System, das die Spreu vom Weizen trennen soll, muss weiter etabliert und sinnvoll ausgebaut werden. Präqualifikation muss eine der wichtigsten Voraussetzung zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden!"