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Energieeinsparverordnung - Weg ist endlich frei
Der Bundesrat hat vor kurzem wesentliche Änderungen zur Energieeinsparverordnung beschlossen, die unter anderem die Ausstellungsberechtigung für die künftigen Energieausweise betreffen. Dieser und weiteren Änderungen hat das Bundeskabinett am 27.06.2007 auch zugestimmt. Damit ist der Weg jetzt frei, auch für den Gebäudebestand Energieausweise auszustellen.

“Die Entscheidung des Bundesrats, Handwerksmeister mit der Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater HWK grundsätzlich für die Ausstellung zuzulassen, ist auf Grund der hohen Qualität dieser Ausbildung sachgerecht und begründet“, so Professor Robl, Hauptgeschäftführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, und begrüßte die Zustimmung des Bundeskabinetts.
In diesem Zusammenhang erinnert Robl allerdings daran, dass nicht die Ausstellung von Energieausweisen, sondern erst die Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung und damit auch zum Klimaschutz führt. Da Energie immer teurer wird, sind die Modernisierungsempfehlungen in der Anlage zum Energieausweis von großer Bedeutung. “Die Gebäudeenergieberater können dem Verbraucher genau vorrechnen, um wie viel ihre Energiekosten sinken, wenn sie bestimmte Sanierungsmaßnahmen ergreifen.“ So Robl. Um bestehende Gebäude beurteilen zu können und Hauseigentümer fachgerecht zu beraten, bedarf es fundierter Kenntnisse.

“Gerade hier“, so Professor Robl, “können sich Hauseigentümer an Gebäudeenergieberater aus dem Bauhandwerk wenden. Sie haben umfassende Kenntnisse über Baustoffe, über die Konstruktionen der jeweiligen Baujahre und auch über die Anlagentechnik.“ Durch eine umfassende energetische Sanierung wird nicht nur der Wohnkomfort an heutige Verhältnisse angepasst, sondern auch der Wert einer Immobilie gesteigert.

Links:
www.bv-bauwirtschaft.de
www.dena.de
www.kfw.de
www.klima-sucht-schutz.de

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