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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter gravierendes Wettbewerbsproblem
„Die hohe Steuer- und Abgabenbelastung ist nach wie vor einer der wesentlichen Gründe dafür, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht zurückgehen, sondern eher noch weiter zunehmen. Daher müssen wir leider weiterhin davon ausgehen, dass rund 150.000 Beschäftigte aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.“ So beschrieb der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, die nach wie vor schwierige Wettbewerbsituation auf deutschen Baustellen.

Loewenstein machte im wesentlichen zwei Gruppen aus, die keinen Mindestlohn erhalten: das sind zum einen illegal beschäftigte Arbeitnehmer. Das Risiko für die größtenteils ausländischen Subunternehmer ist gering: Nur 15 % der von den Behörden verhängten Bußgelder werden vollstreckt. Der ZDB-Präsident forderte die Bundesregierung auf, diesem Vollstreckungsnotstand im Ausland auf europäischer Ebene endlich ein Ende zu bereiten. „Bußgelder und Strafen haben nur dann eine abschreckende Wirkung, wenn die Täter auch mit der Vollstreckung der Bußgeldbescheide rechnen müssen. Dies ist bei Betrieben ohne Sitz in Deutschland derzeit nicht der Fall.“ Gleichzeitig forderte er, die Übergangsfristen im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung bis 2011 voll auszuschöpfen.

Die zweite große Gruppe derjenigen, die nicht den Mindestlohn erhalten, sind diejenigen, die formal als selbstständig firmieren, aber nur scheinbar legal arbeiten. Auch sie kommen größtenteils aus dem europäischen Ausland.

„Wir stellen fest, dass mittlerweile regelrecht organisierte Kolonnen aus Rumänien oder Bulgarien auf dem deutschen Baumarkt auftauchen, deren Arbeitern Unterlagen vorgelegt werden, deren Inhalt sie nicht erfassen. Es handelt sich um Gewerbeanmeldungen, die die Beschäftigten formal und dem Anschein nach zu Selbständigen machen. In der Realität handelt es sich aber um ganz normale Arbeitnehmer, deren Anspruch auf den Mindestlohn nicht erfüllt wird.“ Beschrieb Loewenstein die Situation.

Hier sind die zuständigen Behörden gefragt, so Loewenstein, diese Anmeldungen zu überprüfen. Auch die Handwerkskammern dürften derartig einfache Eintragungen in die Handwerksrolle nicht vornehmen. „Es muss danach gefragt werden, wer oder was hier gerade angemeldet oder eingetragen wird und ob die Voraussetzungen für eine berechtigte Handwerksausübung definitiv erfüllt sind. Der Beitrag dieser Stellen zu Bekämpfung des grauen und schwarzen Marktes ist ungenügend. Notfalls ist hier auch der Gesetzgeber gefragt.“

Loewenstein forderte, die Kontrollintensität der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beizubehalten. Dies funktioniere aber nur dann, wenn diese über genügend Personal verfüge. Loewenstein kritisierte, dass immer mehr Branchen in das Entsendegesetz einbezogen würden, die Zahl der Mitarbeiter der FKS aber gleich bliebe.

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