Bund und Länder müssen Gemeindeverkehrsfinanzierung über das Entflechtungsgesetz bis 2019 auf höherem Niveau fortsetzen, so die Forderung der Verbändeinitiative.
Die unterzeichnenden Verbände sehen mit Sorge, dass Bund und Länder nun diese Förderung in Frage stellen, ohne Perspektiven für eine verlässliche Finanzierung kommunaler Verkehrsprojekte aufzuzeigen.
Die Gemeindeverkehrsfinanzierung ist daher auch im Zeitraum 2014 bis 2019 fortzusetzen. Unter Berücksichtigung gestiegener Anforderungen und Baupreise ist sogar eine jährliche Förderung auf höherem Niveau erforderlich.
Deshalb ist aus Sicht der Unterzeichner unverzichtbar, dass:
1. der Bund die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen im Zeitraum 2014 bis 2019 mit 1,9 Milliarden Euro pro Jahr fördert,
2. die Länder im Landesrecht die für den Verkehr fließenden Entflechtungsmittel für den Zeitraum 2014 bis 2019 vollständig für den ÖPNV und Straßen in der Baulast von Kommunen, Kreisen und kommunalen Zusammenschlüssen zweckbinden,
3. Bund und Länder zügig zu einer Übereinkunft in diesen beiden Punkten kommen, denn Projekte brauchen angesichts des Planungsvorlaufs schnellstens mehrjährige
Finanzierungssicherheit,
4. Bund und Länder für Transparenz über die Verwendung der Mittel sorgen und dazu dem Deutschen Bundestag und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht vorlegen.
Den vollständigen Text finden Sie im Anhang.