Verbraucherbauverträge: Zwei Musterverträge für Schlüsselfertigbau und Einzelgewerke
Als Reaktion auf das Urteil des BGH, nach dem die VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht länger privilegiert ist, veröffentlichen ZDB und Haus & Grund gemeinsam zwei Muster für Verbraucherbauverträge (Schlüsselfertigbau und Einzelgewerke).
Der BGH hatte mit Urteil vom 24. Juli 2008 (Az: VII ZR 55/07) entschieden, dass die VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht länger privilegiert ist. Die einzelnen Klauseln der VOB/B unterliegen demnach bei Verwendung gegenüber Verbrauchern - auch bei unveränderter Vereinbarung der VOB/B - ab sofort der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.
Konsequenzen
Bei einer - in der Praxis gegenüber Verbrauchern üblichen - Verwendung der VOB/B durch die Baubetriebe wären einige der auftragnehmerfreundlichen Bestimmungen der VOB/B (z. B. kürzere Mängelgewährleistungsfrist nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B, Abnahmefiktion nach Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B) unwirksam. Die auftraggeberfreundlichen Regelungen der VOB/B blieben hingegen wirksam, so dass eine Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern nicht länger zu empfehlen ist.
Musterverträge
Der ZDB hat daher gemeinsam mit der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund zwei Formulare für Verbraucherbauverträge (Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag und Einzelgewerk/Handwerkervertrag) herausgegeben.
Die Vertragsmuster finden Sie zur kostenfreien Verwendung unter www.zdb.de. Die dort eingestellten Verträge können auch direkt am Computer ausgefüllt werden. Die beiden Vertragsmuster enthalten zusätzlich je ein Informationsblatt, das Auftragnehmern und Auftraggebern das Ausfüllen der Formulare erleichtert.
Für Bauverträge mit Verbrauchern empfehlen wir künftig die Verwendung der beiden Musterverträge (Einzelgewerk- und Schlüsselfertigbauvertrag). Bei Verträgen mit der öffentlichen Hand wird, bei Verträgen mit Unternehmen kann die VOB/B weiterhin Verwendung finden.
(pm)