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Stärkung der Bauinvestitionen von Ländern und Kommunen! Für eine Fortführung von Finanzzuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz
ZDB-Baustein Nr. 4/2012
Mit der Föderalismusreform I 2006 wurde das Ziel verfolgt, Aufgaben zwischen Bund und Ländern so zu entflechten, dass klare und vollständige Verantwortung entweder beim Bund oder beim Land verbleibt. Damit einher ging notwendigerweise der Abbau von Systemen der Mischfinanzierung, denn politische Aufgaben können nur wahrgenommen werden, wenn dem politisch Verantwortlichen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Dabei geht es um Mittel für direkte Investitionen bzw. für die Förderung von Investitionen im Wohnungsbau in Höhe von rund 2 Mrd. Euro. Im einzelnen sind dieses:

1,3 Mrd Euro für die Infrastruktur: davon: 520 Mio. Euro für ÖPNV und 780 Mio. Euro für Um- und Ausbau der Kommunalstraßen

mind. 518 Mio. Euro für den Wohnungsbau und

mind. 695 Mio. Euro für den Hochschulbau


Daher unsere Forderungen:

  • Verlängerung und Aufrechterhaltung der Bundeszuweisungen an die Länder über 2013 hinaus.
  • Zweckbindung der Mittel und Nachweis über deren Verwendung gegenüber dem Bund.
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