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Handwerkerrechnungen absetzen
Ab dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.

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