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Neue Datenbank zur Arbeitnehmer-Entsendung
Entsenden deutsche Baubetriebe Arbeitnehmer ins europäische Ausland, stellt sich regelmäßig die Frage, welche Rechtsvorschriften dort zu beachten sind. Nun gibt es eine neue, umfassende Datenbank dazu.
Entsenden deutsche Baubetriebe Arbeitnehmer ins europäische Ausland, stellt sich regelmäßig die Frage, welche Rechtsvorschriften dort zu beachten sind. Werden Arbeitnehmer vorübergehend ins EU-Ausland entsandt, bleibt zwar grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht einschlägig. Allerdings sind zusätzlich die im jeweiligen Land der Entsendung geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.

FIEC (der Verband der Europäischen Bauwirtschaft) und EFBH, (die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter), die europäischen Sozialpartner der Bauwirtschaft, haben eine gemeinsame Website mit den in den EU-Mitgliedsstaaten geltenden verbindlichen Vorschriften des Arbeitsrechts erstellt. Die Website ist unter der folgenden Adresse unter www.posting-workers.eu frei zugänglich:

Die Website informiert über die in den EU-Mitgliedsstaaten anwendbaren Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft (Mindestlöhne, Arbeitszeit, Urlaub, Urlaubskassenverfahren, Gesundheit und Sicherheit usw.). Baubetriebe und Arbeitnehmer, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten, finden auf dieser Website mit nur einem Mausklick zahlreiche arbeitsrechtliche Informationen (in Englisch und in den meisten Fällen auch in den jeweiligen Nationalsprachen).

Die Informationen auf der Website zu den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften sind von uns gemeinsam mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der IG BAU verfasst worden.

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