Home / Presse / Reden / Vortrag von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich des Deutschen Baugewerbetages 2007 Bauen in Europa. Bauen in Deutschland. Was wir von unseren europäischen Nachbarn lernen können. am 8. November 2007 in Berlin.
Vortrag von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich des Deutschen Baugewerbetages 2007 Bauen in Europa. Bauen in Deutschland. Was wir von unseren europäischen Nachbarn lernen können. am 8. November 2007 in Berlin.
Bauen in Deutschland: Forderungen des deutschen Baugewerbes
Anrede

Ich bedanke mich in unser aller Namen bei unseren europäischen Gästen und unserem Moderator für diese konstruktive und anregende Diskussion. Es wurde an den diskutierten Beispielen aus den Niederlanden, aus Frankreich, aus Dänemark, aus Großbritannien und Slowenien deutlich, dass für uns noch viel zu tun ist.

Die Beiträge unserer Gäste haben aber auch erneut gezeigt, dass sich in anderem Umfeld erfolgreiche Lösungen nicht eins zu eins übertragen lassen. Entscheidend ist, die Idee, die hinter einer politischen Initiative steckt, zu erkennen, aufzunehmen und an die deutschen Gegebenheiten anzupassen.

Lassen Sie mich mit dem ersten Themenkomplex unserer heute bestätigten Forderungen, nämlich dem Arbeitsmarkt beginnen.

Viele Vorschriften, viel Schwarzarbeit und illegale Tätigkeit – so muss man die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschreiben, trotz der Erfolge der Reformpolitik vergangener Jahre. Rund 13 Millionen Deutsche haben in 2006 schwarz etwas hinzu verdient – in diesem Jahr werden es wohl noch einmal ein Prozent mehr sein. Gerade in Ländern, in denen der Arbeitsmarkt stark reguliert ist, wird besonders häufig inoffiziell Geld verdient.

Die Arbeitsmarktregulierung in Deutschland – allen voran der rigide Kündigungsschutz – ist immer noch das wesentliche Hemmnis für die Schaffung neuer legaler Arbeitsverhältnisse. Die Unternehmen müssen eine unüberschaubare Zahl an arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften sowie 160 Schwellenwerte beachten. So verschärft sich z.B. ab elf Mitarbeitern der Kündigungsschutz und bei mehr als 15 Beschäftigten gilt der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Sinnhaftigkeit vieler Vorschriften wird zurecht angezweifelt: So muss ein Arbeitgeber, der mehr als drei weibliche Beschäftigte hat, das Mutterschutzgesetz aushängen. Die Summe dieser Überregulierungen lässt so manches Unternehmen davor zurückschrecken, weitere Mitarbeiter einzustellen.

Würden diese Vorgaben für alle Unternehmen entsorgt, hätten gerade die kleineren Betriebe einen wesentlich reduzierten Bürokratie- und Zeitaufwand. Neue legale Arbeitsplätze könnten entstehen. Diese Entbürokratisierung ist allerdings nicht in Sicht.

Die Große Koalition der Besitzstandswahrer hat das Arbeitsrecht zum Tabuthema erklärt. Dabei wäre die wohlstandsfördernde Wirkung einer Deregulierung des Arbeitsmarktes gewaltig: Eine Deregulierung auf britisches, irisches oder US-Niveau brächte Deutschland eine halbe Million Jobs und eine zusätzliche Wertschöpfung von 40 Mrd. Euro.

Wir sind daher der Auffassung, das Kündigungsschutzgesetz sollte nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelten. Das würde die Mehrzahl der mittelständischen Bauunternehmen spürbar entlasten und so zu neuen Arbeitsplätzen führen. Denn in vielen Betrieben sitzen aufgrund des Kündigungsschutz-Besitzstandes die richtigen Menschen an falschen Jobs und die falschen Menschen an den richtigen Jobs.

Das dänische Modell der Flexicurity lässt sich aber offensichtlich nicht ohne weiteres auf den deutschen Arbeitsmarkt übertragen. Die Verbindung von niedrigem Kündigungsschutz mit einem großzügigen Arbeitslosengeld dürfte aufgrund anderer Wertvorstellungen in Deutschland nicht funktionieren. Denn die Mitnahmementalität ist bei uns deutlich ausgeprägter als bei unserem Nachbarn.

Notwendig, ist es ferner, den arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkasten zu entrümpeln. So müssen die zahlreichen unterschiedlichen Lohnkostenzuschüsse zusammengefasst und die diversen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wie z.B. die Ein-Euro-Jobs aufgegeben werden. Die Entwicklung bewegt sich allerdings in die entgegengesetzte Richtung: Mit “drittem” Arbeitsmarkt und dem geplanten Kommunal-Kombi wird der Instrumentenkasten weiter aufgeblasen und künstliche Beschäftigung massiv ausgeweitet. Das alles auf Kosten der Beitragszahler. Indem man die Zahl der Programme und Fördermöglichkeiten weiter ausdehnt, entsteht kein neuer Arbeitsplatz mit nennenswertem Beitrag zum Wohlstand.

Meine Damen und Herren, wenn mit den bisherigen Arbeitsmarktreformen, die wir bei weitem nicht als ausreichend empfinden, bereits ein Beitrag von 0,5 Prozentpunkte am Wirtschaftswachstum erreicht wurde, um wie viel höher könnte der Effekt sein, wenn der Arbeitsmarkt wirklich der Planwirtschaft entzogen würde? Die damit zusammenhängenden sozialen Sachverhalte können und müssen auf anderen Wegen gelöst werden. Wenn darüber hinaus noch sinnlose Förderinstrumente gestrichen und statt dessen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlicher abgesenkt wären, würde eine beachtliche Zahl an neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen entstehen.

Zum zweiten Themenkomplex: dem Abbau der Staatstätigkeit.

Der Staat kann und muss sich aus vielen Bereichen zurückziehen, in denen er sich in der Vergangenheit wie ein Pilz ausgebreitet hat. Zu dieser Fehlentwicklung gehört auch, dass Deutschlands Gemeinden sich immer stärker als Unternehmen betätigen und damit ihre Bürger zu Zwangsunternehmern machen indem sie ihnen das erforderliche Betriebskapital entziehen, das Verlustrisiko aufbürden und nicht wettbewerbsfähige Preise abverlangen. Je nach Bundesland stammen bis zu acht Prozent der kommunalen Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten. Dieser Posten wuchs seit 1999 stärker als alle anderen Einnahmen zusammen. Dies geschieht zu Lasten der privaten Unternehmen vor allem durch Monopolbildungen und steuerliche Ungleichbehandlung der Konkurrenten.

Durch das Umsatzsteuerprivileg sind die kommunalen Unternehmen nämlich im Regelfall von der Umsatzsteuer freigestellt. Damit haben diese Unternehmen bei gleicher Kostenstruktur einen Preisvorteil von 19 Prozent und können ihre Angebote entsprechend günstiger gestalten. Die kommunalen Unternehmen werden nicht mehr dem Wettbewerb ausgesetzt, wodurch bedeutende Effizienzverluste in Kauf genommen werden. Dieser Weg in die Kommunalisierung privatisierungsfähiger Aufgaben muss beendet werden. Statt dessen müssen kommunale Monopole durch wettbewerbliche Strukturen ersetzt werden.

Wir haben in diesem Zusammenhang auch über die Möglichkeiten diskutiert, öffentliche Projekte mit privatwirtschaftlichen Mitteln zu realisieren, also mit PPP oder ÖPP.

In Ergänzung möchte ich noch anfügen: Deutschland ist im europaweiten Vergleich der Vergabevolumina bei Finanzierungen von Infrastrukturprojekten durch ÖPP zwischen 2004 und 2006 vom vierten auf den zweiten Platz gelangt. Es lag 2004 noch bei rund 1,2 Mrd. Euro, 2006 waren es bereits 15,6 Mrd. Euro. Der Trend wird sich wohl auch 2007/2008 fortsetzen. Mit einem Auftragsvolumen von rd. 15 Milliarden Euro liegt Deutschland im kontinentaleuropäischen Vergleich, d. h. ohne Großbritannien, auf dem zweiten Platz vor Griechenland. Nur in Italien werden gegenwärtig mehr Projekte durch ÖPP finanziert. Im Vergleich zum Vorjahr nahm der Umfang der Aufträge in Deutschland um 50 Prozent zu.

Meine Damen und Herren, das sind erfreuliche Zahlen. Sie dokumentieren eine positive Entwicklung. “Wir wollen den Anteil von PPP an den öffentlichen Investitionen von derzeit zwei bis vier Prozent mittelfristig auf das Niveau anderer Industrieländer heben, das bei bis zu 15 Prozent liegt,” sagt der Bundesbauminister, dem stimmen wir zu. Für den baugewerblichen Mittelstand sind ÖPP-Projekte aus dem kommunalen Hochbau die Interessanteren. Denn dort können unsere Unternehmen ihre Kompetenzen ausspielen. Dazu gehören die hohe Flexibilität der Betriebe und ihre gut ausgebildeten Mitarbeiter. Die öffentlich-private Zusammenarbeit etabliert sich zunehmend als eine wichtige Beschaffungsvariante der öffentlichen Hand, um deren Investitionsbedarf abzudecken.

Städte und Gemeinden befinden sich trotz höherer Einnahmen weiterhin in einer schwierigen Finanzlage. Angesichts einer maroden Infrastruktur und immenser, unerledigter Bauaufgaben bei Städten und Gemeinden kann die Zukunft nur darin liegen, den Weg des partnerschaftlichen Miteinanders von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zügig zu beschreiten. Von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz von ÖPP wird sein, ob die öffentliche Hand bereit ist, die Projekte in überschaubaren, vertikalen Losen auszuschreiben.

Mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch schiere Losgrößen und andere Wettbewerbshemmnisse von vornherein von diesem Zukunftsmarkt ausgeschlossen werden. Die mittelständische Bauwirtschaft steht als Partner für eine umfassende Kooperation bereit, denn ÖPP ist mitnichten nur für große Projekte geeignet, das beweist die Vielzahl der bereits von Mittelständlern realisierten Projekte. Was wir jetzt brauchen ist eine kommunale ÖPP-Offensive, um die von der Bundesregierung vorgegebenen 15 Prozent zu erreichen.

Der dritte Themenkomplex, auf den ich jetzt eingehen möchte, ist der Bürokratieabbau. Mit dem Standardkostenmodell zur Messung der Bürokratiekosten und mit der Einrichtung eines Normenkontrollrates hat die Bundesregierung erste Schritte unternommen, das Thema Bürokratieabbau in grundsätzlicher Weise anzugehen. Das ist auch bitter nötig, denn insgesamt 10.900 Informationspflichten lasten auf der deutschen Wirtschaft und verursachen Kosten in Höhe von rund 30 Mrd. Euro.

Erste Ergebnisse sind bereits umgesetzt: so muss der Gewerbezentralregisterauszug bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht mehr vorgelegt werden. Was sich so lapidar anhört, meine Damen und Herren, bedeutet in Wirklichkeit eine bedeutende Erleichterung für die Betriebe: Denn angesichts von rund 250.000 öffentlichen Vergaben im Jahr mit durchschnittlich acht Angeboten sind das zwei Mio. Blatt Papier, die nicht mehr von A nach B bewegt werden müssen. Jeder Auszug hat ein Unternehmen 13 Euro gekostet, so dass die Entlastung für die Unternehmen nun insgesamt 26 Mio. Euro beträgt – von weiteren Kosten der Beantragung und Abholung des Gewerbezentralregisterauszugs ganz zu schweigen. Eine beachtliche Zahl für ein Blatt Papier.

Ein ähnlicher Effekt wäre mit der Abschaffung der Generalunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge zu erzielen. Die Betriebe würden damit um 22 Mio. Euro pro Jahr entlastet. Ob sich die Bundesregierung zu diesem Schritt durchringen kann, ist derzeit nicht bekannt.

Ein Lackmustest dafür, wie ernst es der Bundesregierung mit dem Bürokratieabbau ist, ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Diese war zum 1. Januar 2006 vorverlegt worden, um die Rentenversicherungsbeiträge vor der Bundestagswahl bei politisch definierten 19,5 Prozent zu stabilisieren. Mittlerweile ist die Bundestagswahl vorbei, der Satz liegt bereits bei 19,9 Prozent, Tendenz steigend; die Unternehmen bezahlen jedoch weiterhin die Zeche in Höhe von 186 Mio. Euro für diese Benachteiligung.

Daher unsere Forderung: Diese Regelung muss weg. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen wieder zum 15. des Folgemonates fällig werden.

Auch das sog. Gleichstellungsgesetz muss revidiert werden, hat es die Unternehmen bereits im ersten Jahr nach seiner Einführung rund 1,73 Mrd. Euro gekostet.

Meine Damen und Herren, es wird immer wieder behauptet, eine Reform des Vergaberechts in Richtung auf mehr GU-Vergaben trage zum Bürokratieabbau bei. Das Gegenteil ist der Fall. Werden Fachlose zusammengefasst, entstehen regelmäßig Mehrkosten zwischen 10 und 20 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesrechnungshofes. Das sind angesichts der klammen öffentlichen Kassen stolze Beträge, woraus so manche Schule zusätzlich saniert werden könnte.

Darüber hinaus hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass bei einer Ausschreibung zusammengefasster Lose der Bieterkreis und damit letztendlich der Wettbewerb eingeschränkt werden. Das führt zu überhöhten Angebotspreisen und zu unvollständigen Angeboten, was in der Folge die Aufhebung der Ausschreibung und Verzögerungen beim Bau mit sich bringen kann. Im Übrigen verliert der öffentliche Auftraggeber bei der GU-Vergabe unverzichtbare Kompetenzen als Bauherr.

Meine Damen und Herren, ein Lehrbeispiel für genau diese Mahnung des Bundesrechnungshofes haben wir in den vergangenen Wochen bei der Ausschreibung des Abfertigungsterminals am neuen Flughafen Berlin-Brandenburg-International vorgeführt bekommen. Nun warten wir gespannt auf die neue Ausschreibung in kleineren Losen.

Meine Damen und Herren, kommen wir zum vierten Themenkomplex: dem Wohnungsbau.

Der Wohnungsbau ist zum Sorgenkind der Baukonjunktur geworden, nachdem er in den Jahren der Rezession die Bauwirtschaft getragen hatte. Wirtschaftsbau und öffentlicher Bau laufen derzeit dagegen vergleichsweise gut. Für den Einbruch im Wohnungsbau sind die Abschaffung der Eigenheimzulage sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Beginn diesen Jahres verantwortlich.

Darüber hinaus – und das müsste die Politik eigentlich aufhorchen lassen – haben die Verbraucher und Verbraucherinnen immer noch kein Zutrauen zum Wirtschaftsaufschwung. Dieses ist aber Grundvoraussetzung, damit Menschen Investitionen wie den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung tätigen. Vielen Familien fehlt seit der Abschaffung der Eigenheimzulage aber auch das Eigenkapital, um in die eigenen vier Wände investieren zu können. Trotz der Beschlüsse von Meseberg und trotz verbesserter KfW-Förderung läuft auch die energetische Sanierung nicht in dem Maße wie noch im vergangenen Jahr. Daher wäre es aus unserer Sicht an der Zeit, endlich Maßnahmen zu ergreifen, um gegenzusteuern.

Meine Damen und Herren, man kann es ja schon fast nicht mehr hören, geschweige denn aussprechen: Wohn-Riester – ist das Gebot der Stunde.

Lange hatten sich die Koalitionsfraktionen in Grabenkämpfe verstrickt, nun sieht es aber so aus, als ob der Durchbruch für die Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge mit entsprechender Riester-Förderung endlich bevorsteht.

Meine Damen und Herren, dafür haben wir uns seit vielen Jahren eingesetzt, insbesondere Arndt Frauenrath hatte sich das Thema auf seine Fahnen geschrieben. Bevor wir endgültig wissen, ob die neue Regelung ein adäquater Ersatz für die Eigenheimzulage sein wird, müssen wir abwarten, worauf die Koalition sich im Einzelnen geeinigt hat.

Die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Bauleistungen wäre ein weiteres Gebot der Stunde. Andere europäische Länder machen vor, wie das gehen kann: In Frankreich sind zwischen 1999 und 2001 150.000 neue Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft entstanden, nachdem man dort die Mehrwertsteuer reduziert hatte. Dieses Beispiel auf Deutschland übertragen, würde bei 150.000 neuen Arbeitsplätzen zu Mehreinnahmen von 4,7 Mrd. Euro bei Steuern und Sozialbeiträgen führen – auch ein erkleckliches Sümmchen, bei überschaubaren Einnahmeverlusten der öffentlichen Hand. Neben den zusätzlichen Einnahmen würde weniger Geld in die Schattenwirtschaft fließen und die Schwarzarbeit damit wirkungsvoll bekämpft.

Meine Damen und Herren, es muss unser aller Ziel sein, dem grauen und schwarzen Markt, gegen den wir als Unternehmer ständig ankämpfen, den Nährboden zu entziehen. Eine hohe Mehrwertsteuer ist ein wirkungsvoller Nährstoff für den schwarzen Markt. Wenn man diese insgesamt nicht senken will, was wir nachvollziehen können, dann müsste man doch bereit sein, sorgsam ausgewählte Bereiche anders zu besteuern, um entsprechende Effekte zu erzielen. Wir können nicht verstehen, warum sich die Bundesregierung dieser Argumentation verschließt.

Wir fordern daher, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Bauleistungen möglichst rasch einzuführen. Diese Maßnahme hätte den erwünschten Nebeneffekt, dass das Volumen der sehr arbeitsintensiven energetischen Gebäudesanierung, erheblich erhöht werden könnte. Damit würde die Bundesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, nämlich die Schwarzarbeit eindämmen und den CO2-Aussstoss reduzieren.

In Ergänzung dazu sollte der erfolgreiche Steuerbonus für Handwerkerleistungen nachjustiert und die Abzugsbeiträge für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflegeleistungen und für Handwerkerleistungen zusammengefasst werden.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass diese Vorschläge gerne mit dem Begriff “Subventionen” diskreditiert werden. Das mögen sie ja auch sein. In allen drei von uns vorgeschlagenen Fällen kommen die Vergünstigungen jedoch Bürgern und Bürgerinnen zugute, die ohnehin schon genug Steuern bezahlen. Damit würde aber eine Vielzahl von Baumaßnahmen möglich, die in aller Regel der heimischen Bauwirtschaft mit ihren Beschäftigten zugute kämen. Nur Investitionen sichern Arbeitsplätze. Es wird nicht ausreichen, allein auf den Wirtschaftsbau und den öffentlichen Bau zu setzen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun zum fünften und letzten Themenkomplex kommen: der Unternehmensbesteuerung.

Die Unternehmenssteuerreform 2007 hat die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Damit beträgt die Gesamtbelastung für die Kapitalgesellschaften zukünftig nur noch rund 30 Prozent International gesehen ist Deutschland damit für Investoren interessanter geworden. Dieses kommt Wachstum und Beschäftigung zugute. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Aber, meine Damen und Herren, es gibt nicht nur Kapitalgesellschaften in diesem Land. Die Personenunternehmen werden durch diese Reform weit weniger begünstigt – und das ist in höchstem Maße ungerecht und unzweckmäßig. Denn die Mehrzahl der mittelständischen Bauunternehmen sind Personenunternehmen. Sie beschäftigen rund drei Viertel der Mitarbeiter am Bau und bilden eben so viele Baulehrlinge aus. Gerade diese Unternehmen, die den Arbeitsmarkt ganz entscheidend stützen, müssen steuerlich entlastet werden.

Wir fordern daher, nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen steuerlich zu begünstigen. Denn die Thesaurierungsrücklage in der jetzt beschlossenen Form bringt keinen Anreiz, Kapital im Betrieb zu belassen. Genau dieses wäre aber zwingend nötig: Eine nachhaltig wirkungsvolle Unternehmensteuerreform muss die Bildung von zusätzlichem und erforderlichem Eigenkapital bei mittelständischen Unternehmen stärken.

Grundsätzlich sei noch angemerkt, dass das deutsche System der Unternehmensbesteuerung höchst komplex ist und dadurch beträchtliche Kosten verursacht. Hier wäre dringendes Handeln geboten. Denn ein einfaches und gerechtes Steuersystem ist ein wesentlicher Faktor, die Investitionstätigkeit der Unternehmen zu stärken und damit auch Arbeitsplätze zu schaffen.

Meine Damen und Herren, das waren unsere konkreten Vorschläge, die Reformpolitik in Deutschland fortzusetzen, damit in Deutschland wieder mehr gebaut wird. Das war sicher noch nicht alles, die Reformagenda ist keineswegs abgearbeitet: Die strukturelle Sanierung der öffentlichen Haushalte, die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und die Verringerung der Steuer- und Abgabenlast stehen weiter auf der politischen To-do-Liste.

Deutschland hat viele Potenziale, die das Land in der Vergangenheit voran gebracht haben. Zu diesen großen Potenzialen gehört ein leistungsfähiger Mittelstand. Über seine wirtschaftliche Bedeutung hinaus ist dieser auch eine gesellschaftliche Kraft, er bildet den Kern einer breiten bürgerlichen Mitte. Er steht für unternehmerische Verantwortung, für Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland. Diese Unternehmenskultur gilt es zu entfesseln und zu stärken – im Interesse unseres Landes.

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