Mit dem Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung vom 24. April 2006 ist das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld als Sonderform des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes eingeführt worden, um insbesondere in der Bauwirtschaft trotz saisonbedingter Arbeitsausfälle zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beizutragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenzuwirken.
Über die Wirkungen dieses Saison-Kurzarbeitergeldes und der damit einhergehenden ergänzenden Leistungen in den Förderperioden 2006/2007 und 2007/2008 wird das Bundesarbeitsministerium in Kürze dem Bundestag berichten (sogenannte Wirkungsforschung nach § 175 b SGB III). Diese Untersuchung soll insbesondere die Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt und die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt betrachten.
Nach Auffassung des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ist die gesetzliche Neuregelung nach
1. Zielsetzung und Erwartungen des Gesetzgebers
Die Neugestaltung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung beruht insbesondere auf folgenden Grundlagen, welche bereits in der Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in folgender Weise hervorgehoben worden sind:
Die Tarifpartner der leistungsberechtigten Branchen sind in die Sicherung der Finanzierung des neuen Leistungssystems eingebunden worden.
• Arbeitsmarktpolitisch besonders vielversprechend erschien dem Gesetzgeber die umlagefinanzierte Erstattung der vom Arbeitgeber bei dem Bezug von Kurzarbeitergeld zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge.
• Darüber hinaus kann nach Auffassung des Gesetzgebers mit dem ergänzenden Umlagesystem die betriebliche Arbeitszeitflexibilisierung als modernes Element einer beschäftigungssichernden Arbeitszeitgestaltung entscheidend gestärkt werden.
• Dabei trägt die Nutzung von Arbeitszeitkonten nach Einschätzung des Gesetzgebers gleichzeitig zur Entlastung der Arbeitslosenversicherung und der Umlage bei, da die alternativen Aufwendungen für die Überbrückung von Arbeitsausfällen in beiden Systemen erheblich höher wären.
Bereits in dieser Gesetzesbegründung wurde durch die Bundesregierung gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass ca. 25 % der sonst arbeitslos werdenden Arbeitnehmer während der Schlechtwetterzeit in Beschäftigung gehalten werden könnten. Diese neuen Ansatzpunkte für die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe haben sich nach den Erfahrungen der ersten beiden Schlechtwetterperioden als durchaus zielführend erwiesen. Die Erwartungen hinsichtlich der Wirkungen auf den Arbeitsmarkt und die finanziellen Auswirkungen für die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt haben sich als realistisch erwiesen oder sind sogar übertroffen worden.
2. Wirkungen auf den Arbeitsmarkt - Start gelungen
Der Start in die gesetzliche Neuregelung kann – allerdings unter den klimatisch günstigen Bedingungen von zwei relativ milden Wintern – als durchaus gelungen bezeichnet werden.
In beiden Schlechtwetterperioden nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes hat sich diese gesetzliche Neuregelung spürbar positiv am Arbeitsmarkt ausgewirkt. Die Winterarbeitslosigkeit der Bauarbeiter ist deutlich zurückgegangen. Das ergibt sich aus folgenden Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit (vgl. auch Grafik, S.10):
In der letzten Schlechtwetterperiode vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Schlechtwetterperiode 2005/2006) lag die durchschnittliche monatliche Arbeitslosigkeit der Bauarbeiter in den Monaten Dezember 2005 bis März 2006 (Bestand an Arbeitslosen) bei 296.532 Arbeitnehmern. In der ersten Schlechtwetterperiode nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Schlechtwetterperiode 2006/2007) lag diese Zahl nur noch bei 186.789 Arbeitnehmern. Das entspricht einem Rückgang der arbeitslos gemeldeten Bauarbeiter um 37 %.
In der zweiten Schlechtwetterperiode nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Schlechtwetterperiode 2007/2008) betrug diese Zahl sogar nur noch 161.717 Arbeitnehmer. Das entspricht einem Rückgang der Winterarbeitslosigkeit von 45 % gegenüber der letzten Schlechtwetterperiode vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes.
Noch deutlicher werden diese Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes auf den Arbeitmarkt in dem nachfolgenden Vergleich der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe außerhalb der Schlechtwetterzeit (April bis November des jeweiligen Kalenderjahres) einerseits und innerhalb der Schlechtwetterzeit (Dezember des jeweiligen Kalenderjahres bis zum März des Folgejahres) andererseits.
In den Schlechtwetterperioden 2004/2005 und 2005/2006, also den letzten beiden Schlechtwetterperioden vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes lag die soeben definierte Winterarbeitslosigkeit um 38 %. bzw. um 30 % oberhalb der Arbeitslosigkeit in den der jeweiligen Schlechtwetterzeit vorangegangenen Kalendermonaten.
Nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes hat sich diese Entwicklung der Winterarbeitslosigkeit im Bauhauptgewerbe deutlich verringert. In der Schlechtwetterperiode 2006/2007 betrug dieser Anstieg der Arbeitslosenzahlen nur noch 16 % und in der Schlechtwetterperiode 2007/2008 nur noch 17 % gegenüber den Vormonaten. Das bedeutet:
Auf insgesamt niedrigerem Niveau der Arbeitslosigkeit im Baugewerbe sind deutlich weniger Entlassungen in der Schlechtwetterzeit vorgenommen worden als vor Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes.
Damit wird deutlich, dass die Erwartung, dass ca. 25 % der sonst arbeitslos werdenden Arbeitnehmer während der Schlechtwetterzeit in Beschäftigung gehalten werden können, deutlich übertroffen worden ist.
3. Finanzielle Auswirkungen für die Arbeitslosenversicherung
Nach den Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit, die dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde gelegt worden sind, war eine kostenneutrale Systemumstellung bei der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft bereits bei einem Rückgang der Winterarbeitslosigkeit von 15 % zu erreichen. Durch den dargestellten tatsächlichen Rückgang der Winterarbeitslosigkeit ist daher eine erhebliche finanzielle Entlastung der Versichertengemeinschaft durch einen entsprechenden Rückgang der beitragsfinanzierten Leistungen der Arbeitslosenversicherung erreicht worden.
4. Erwartungen erfüllt - Befürchtungen unbegründet
Während sich die Erwartungen des Gesetzgebers und der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes – wie dargestellt – in den ersten beiden Förderperioden nach Einführung des Schlechtwettergeldes ganz überwiegend erfüllt haben, haben sich die in dem damaligen Gesetzgebungsverfahren und insbesondere in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 13. Februar 2006 geäußerten Befürchtungen als unbegründet erwiesen.
a) Auflösung von Arbeitszeitguthaben
Insbesondere wurde die Befürchtung geäußert, durch den Wegfall der früheren sog. Winterausfallgeld-Vorausleistung und der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes von der ersten Ausfallstunde an könne die Bereitschaft der Arbeitnehmer beeinträchtigt werden, im Rahmen flexibler betrieblicher Arbeitszeitregelungen Guthabenstunden für Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit anzusparen. Tatsächlich ist die Bereitschaft der Arbeitnehmer zu solcher Vorarbeit aber nicht erkennbar beeinträchtigt worden. Offensichtlich war es richtig, diesbezüglich nicht auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung von Vorausleistungen zu setzen, sondern den finanziellen Anreiz zur Vorarbeit für die Arbeitnehmer zu erhöhen. Zu diesem Zweck ist das Zuschuss-Wintergeld, welches bei Auflösung von Arbeitszeitguthaben in der Förderzeit gezahlt wird, auf 2,50 € erhöht worden. In dem Anstieg der Ausgaben für dieses umlagefinanzierte Zuschuss-Wintergeld von 4,1 Mio. € im Haushaltsjahr 2006 auf 28,8 Mio. € im Haushaltsjahr 2007 wird deutlich, in welchem erheblichem Umfange Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben überbrückt worden sind. Zahlen für das Haushaltsjahr 2008 liegen uns leider noch nicht vor.
Zu dieser positiven Entwicklung mag auch beigetragen haben, dass der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in allen seinen Verlautbarungen und praktischen Arbeitshilfen, beispielsweise in den von ihm herausgegebenen Winterbau-Merkblättern 2006/2007 und 2007/2008 in besonderer Weise herausgestellt hat, dass bei der praktischen Umsetzung der neuen Instrumente zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe das Ansparen von Guthabenstunden für Arbeitsausfälle jeglicher Art eindeutig im Vordergrund steht.
b) Keine Belebung der Bautätigkeit im Winter
Die sog. Winterbauförderung könnte aber deutlich erfolgreicher sein, wenn insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe neue Wege beschritten würden und wenn der Winterarbeitslosigkeit auch durch eine verstetigte Auftragsvergabe in der Schlechtwetterzeit, vor allem durch die öffentliche Hand, entgegengewirkt würde. Die Förderung und Verstetigung einer beschäftigungswirksamen Bautätigkeit waren zwar in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand von Gesprächen mit der Bundesregierung. Diese hat auch wiederholt zugesagt, die Ursachen der unterschiedlichen Auftragsvergabe in den Wintermonaten und deren Auswirkungen auf die saisonale Beschäftigung zu untersuchen. Diesen Ankündigungen sind aber bisher keine Taten gefolgt. Die Frage einer möglichen Belebung der Bautätigkeit im Winter ist vielmehr leider in der Diskussion über die Vermeidung oder zumindest den Abbau der Winterarbeitslosigkeit mehr und mehr aus den Augen verloren worden.
c) Auskömmlichkeit der Winterbeschäftigungsumlage
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, für welche allerdings erst für die erste Förderperiode nach Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Schlechtwetterzeit 2006/2007) Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vorliegen, zeigt, dass sich diese Entwicklung im Rahmen der Prognosen bei Festlegung der Winterbeschäftigungs-Umlage auf 2,0 % der Bruttolohnsumme bewegt.
Bei dieser Entwicklung muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Mittelbedarf für die Finanzierung der ergänzenden Leistungen nach § 175 a SGB III (umlagefinanzierte Leistungen) in weniger milden Wintern und bei schlechterer Baukonjunktur als in den beiden letzten Förderperioden durchaus höher ausfallen kann als in den Schlechtwetterperioden 2006/2007 und 2007/2008. Die Höhe der Winterbeschäftigungs-Umlage sollte daher zunächst unverändert bleiben.
(schr/wf)