Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Bundesregierung endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung voran zu bringen.
„Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Bundesregierung endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung voran zu bringen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die Länder sich zügig auf die steuerliche Förderung verständigen, damit der drohende Attentismus in der energetischen Sanierung verhindert werden kann." So kommentierte heute Rechtsanwalt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die Planung des Bundeskabinetts, sich in seiner 80. Sitzung heute auch mit diesem Thema zu befassen.
Pakleppa: "Die von der Bundesregierung eingeleitete "Energiewende" formuliert äußerst ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele. Dies gilt in besonderer Weise für die angestrebte weitere Verbesserung der Energieeffizienz, bei der der Gebäudebereich einen entscheidenden Anteil hat. Um die Sanierungspotenziale zu heben, bedarf es dringend der ergänzenden steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen, denn steuerliche Anreize haben eine enorme Zugkraft für private Investitionen. Die Entscheidung heute setzt das richtige Signal für die Eigentümer und bietet die notwendige Investitionssicherheit.“