Aus Anlass der heutigen Veröffentlichung der Siebten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe durch den Bundesarbeitsminister erklärte Frank Duprè, Verhandlungsführer der Arbeitgeber bei den diesjährigen Tarifverhandlungen im Baugewerbe, in Berlin:
„Unlauteren Wettbewerbsbedingungen und sozialen Verwerfungen beugen wir mit den am 1. September 2009 in Kraft tretenden allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in bewährter Weise als mobiler Wirtschaftszweig mit ständig wechselnden Baustellen vor. Wir fördern damit zugleich den fairen Wettbewerb im Baugewerbe zwischen allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen und ausländischen Baubetrieben.“
Aus dem am 1. September 2009 in Kraft tretenden Mindestlohn-Tarifvertrag für das Baugewerbe, welchen der Bundesarbeitsminister durch Verordnung vom 24. August 2009 für allgemeinverbindlich erklärt hat, ergeben sich ab 1. September 2009 folgende Mindestlöhne:
ZDB-Vizepräsident Dupré hob hervor, dass die Höhe dieser neuen Mindestlöhne das Ergebnis langer und kontroverser Tarifverhandlungen war, über das erst nach Anrufung der Zentralschlichtungsstelle für das Baugewerbe und durch Vermittlung des Schlichters, Bundesminister a.D. Wolfgang Clement, eine Einigung erzielt werden konnte.
„Das harte Ringen zwischen den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes um die Mindestlohnstruktur und die Mindestlohnhöhe war Ausdruck einer funktionierenden Tarifautonomie in unserem Wirtschaftszweig“, erklärte dazu Dupré. Dieses Beispiel zeige, dass Tarifverträge auch im Bereich der Mindestarbeitsbedingungen Vorrang vor staatlich festgelegten Mindestlöhnen haben müssten.