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Lohnrunde 2009 – Neue Herausforderungen für die Tarifpolitik
Rechtzeitig und einmütig haben die im ZDB zusammen geschlossenen Mitgliedsverbände Konsequenzen aus der schwierigen Tarifrunde 2007 für die zukünftige Verhandlungsführung gezogen. Damit hat sich der ZDB für die Lohnrunde 2009 neu aufgestellt: Fünf Regionen und der Fachbereich Ausbau werden nach der neuen Geschäftsordnung des Ausschusses für Sozial- und Tarifpolitik ihre Vertreter in die Verhandlungskommission für die zentralen Tarifverhandlungen entsenden. Am Ende dieser Verhandlungsrunde wird es ein (vorläufiges) Verhandlungsergebnis, das allen Mitgliedsverbänden zur Abstimmung vorgelegt wird, nur dann geben können, wenn es von allen Mitgliedern der Verhandlungskommission mitgetragen wird (Einstimmigkeitsprinzip).

Klare Verhältnisse
Damit sind die Rechte der Mitgliedsverbände des ZDB gestärkt, klare Verhältnisse hinsichtlich der Verhandlungssituation in der Lohnrunde 2009 geschaffen und die volle Handlungsfähigkeit des ZDB in der Tarifpolitik wiederhergestellt worden. Auch die Voraussetzungen für ein geschlossenes Auftreten der baugewerblichen Organisation gegenüber unserem Partner in der Tarifgemeinschaft, gegenüber der Gewerkschaft und der Öffentlichkeit sind damit geschaffen worden.

Verhandlungsschwerpunkte
Inhaltlich zeichnen sich die Ausgangslage und die Verhandlungsschwerpunkte der Lohnrunde 2009 bereits ab und damit auch die Herausforderungen, auf die perspektivisch tarifpolitische Antworten gefunden werden müssen.
Die zum Jahresende 2008 kündbaren Rahmentarifverträge sind entfristet worden, so dass keine reine Lohnrunde erwartet werden kann. Die Verbesserung der tarifpolitischen Gesamtsituation durch eine neue Tarifstruktur wird für die Arbeitgeberseite im Vordergrund der Lohnrunde 2009 stehen müssen. Schwerpunkt der Verhandlungen mit der IG BAU wird – unabhängig von der zu erwartenden Lohnforderung – die Frage sein müssen, wie die Wettbewerbssituation der an die Tarifverträge für das Baugewerbe gebundenen Betriebe verbessert werden kann.

Arbeitskosten
Im Vorfeld dieser Verhandlungen verlagert sich die Diskussion über unterschiedliche Arbeitskosten und unterschiedliche Stundenverrechnungssätze zunehmend von den Lohnzusatzkosten auf die direkten Löhne. Das hat insbesondere zwei Gründe: Einerseits konnten die Lohnzusatzkosten in den letzten Jahren jedenfalls im tariflichen Bereich (leider nicht im gesetzlichen Bereich) spürbar gesenkt werden. Andererseits beruhen die Lohnzusatzkosten zum größten Teil auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und belasten deshalb Mitgliedsbetriebe im gleichen Maße wie die Außenseiterbetriebe, führen also diesen gegenüber nicht zu Wettbewerbsverzerrungen.
Wesentlich deutlichere Unterschiede bestehen bei den Tariflöhnen in den einzelnen Zweigen des Bau- und Ausbaugewerbes: der Gesellenlohn im Malerhandwerk liegt um fast 12 %, der Gesellenlohn im Garten- und Landschaftsbau sogar um fast 20 % unter dem Gesellenlohn im Baugewerbe.

Konkurrenzschutz
Die IG BAU ist nach wie vor zu schwach, auch nur annähend gleiche Tarifbedingungen im Bau- und Ausbaugewerbe durchzusetzen. Trotz der im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen maßvollen Lohnabschlüsse und mehrerer Nullrunden im Baugewerbe haben sich die Tariflöhne im Bau- und Ausbaugewerbe daher nicht angenähert. Die Betriebe des Baugewerbes brauchen daher einen tarifvertraglich abgesicherten Konkurrenzschutz, wenn sich insbesondere infolge der Novellierung der Handwerksordnung oder infolge von handwerksrechtlichen Verwandtschaftserklärungen Betriebe aus mehreren Gewerken mit unterschiedlichem Tariflohnniveau um Aufträge auf dem gleichen Markt bewerben.

Lohnentwicklung im Baugewerbe
Positiv haben sich die maßvollen Lohnabschlüsse der letzten Jahre im Baugewerbe auf die Annäherung der effektiven Durchschnittslöhne an die Tariflöhne ausgewirkt. Der Flächentarifvertrag nähert sich damit wieder der Realität. Bis zur Mitte der neunziger Jahre lagen die von den Sozialkassen der Bauwirtschaft für alle gewerblichen Arbeitnehmer in unserem Wirtschaftszweig ermittelten Durchschnittslöhne oberhalb des Facharbeiterlohnes (Gesellenlohn der heutigen Lohngruppe 4). Seit der Jahrtausendwende bewegen sich – mit steigender Tendenz - die Durchschnittslöhne zwischen 95 und 98 % der Tariflöhne in den alten Bundesländern bzw. zwischen 78 und 85 % der Tariflöhne in den neuen Bundesländern (vgl. die beiden Übersichten „Lohnentwicklung im Baugewerbe“).

Schlussfolgerungen
Die in den BRTV-Verhandlungen 2002 nach einem harten Arbeitskampf gefundene neue Systematik von nur noch sechs Lohngruppen mit den damit verbundenen größeren Eingruppierungsspielräumen der Betriebe erscheint aus Arbeitgebersicht nahezu optimal und kaum verbesserungsfähig. Nicht diese Lohnstruktur (§ 5 BRTV), sondern das niedrigere Lohnniveau in konkurrierenden Handwerkszweigen hat zu den bestehenden tarifpolitischen Problemen und zu den Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Bau- und dem Aus¬baugewerbe geführt. Lediglich die Mindestlohnstruktur erscheint reformbedürftig, nachdem sich mehrere Mindestlöhne, die nach Tätigkeit und Qualifikation unterscheiden, weder in der betrieblichen Praxis noch bei der Kontrolle der Mindestlöhne bewährt haben. Dabei stellt sich die Frage, wie ein einheitlicher Mindestlohn erreicht werden kann, ohne die ostdeutschen Betriebe in wirtschaftlich unzumutbarer Weise zu belasten. Berücksichtigt werden muss in dieser Diskussion auch, dass der Mindestlohn in den alten Bundesländern inzwischen eine Größenordnung erreicht hat, die für viele Mitgliedsbetriebe problematisch erscheint.

„Mehr netto“
Hinsichtlich der von der Gewerkschaft und der Arbeitnehmerschaft erwarteten Einkommensverbesserungen sollte die Erkenntnis Berücksichtigung finden, dass jede prozentuale Erhöhung der Bruttolöhne auch zu höheren Belastungen der Arbeitgeber bei den Lohnzusatzkosten führt, auf der anderen Seite aber wegen der nach wie vor hohen Steuer- und Abgabenbelastung der Fiskus und die Sozialversicherungssysteme in höherem Maße von tariflichen Lohnerhöhungen profitieren als die Arbeitnehmer. „Mehr netto“ müsste deshalb die gemeinsame Lohnstrategie der Arbeitgeber und der Gewerk¬schaft heißen, aus welcher eine sogenannte Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen könnte.

Paradigmenwechsel
Das setzt allerdings einen Paradigmenwechsel auf der Arbeitgeberseite in Hinblick auf die stärkere Ausschöpfung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Möglichkeiten durch den Ausbau solcher tariflichen Leistungen voraus, die lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, d.h. brutto = netto gewährt werden können. Selbstverständlich muss dabei aber anerkannt werden, dass durch den Ausbau sozialversicherungsfreier tariflicher Leistungen der Spielraum für prozentuale Lohnerhöhungen deutlich eingeschränkt werden kann.

Festbeträge
Als unverzichtbarer dauerhafter Bestandteil der Lohn- und Gehaltstarifverträge sind darüber hinaus die erstmals in der Lohnrunde 2007 eingeführten sogenannten „Festbeträge“ (Einmalzahlungen) anzusehen, die nicht tabellenwirksam werden, nur für die Laufzeit der Lohntarifverträge gewährt werden und von denen durch betriebliche Vereinbarung abgewichen werden kann.
(sch)

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