Statement von Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich der Pressekonferenz am 25. Mai 2011 in Berlin
I. Konjunkturdaten
Das erste Quartal 2011 ist im Bauhauptgewerbe gut angelaufen. Die optimistischeren Lagebeurteilungen, die wir im Verlauf der letzten Monate aus den Unternehmen vermelden konnten, werden durch die nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes zum ersten Quartal 2011 untermauert. Demnach liegt die Leistung im Bauhauptgewerbe, über alle Bausparten betrachtet, per März 2011 um 31 % über der des Vorjahres.
Nicht verkannt werden darf dabei, dass wir uns mit einem Quartal des Vorjahres messen, das witterungsbedingte Leistungseinbrüche im Januar und Februar von ca. 20 % zu verzeichnen hatte. Das Ausgangsniveau war nach zwei kalten und schneereichen Wintern also sehr niedrig bemessen. Nüchtern betrachtet, haben wir per März 2011 ein Leistungsniveau wie in witterungsbedingt vergleichbaren Jahren 2007/2008 erreicht, dies gilt insoweit für alle Bausparten.
Die Witterung im Frühjahr 2011 ließ das Abarbeiten bestehender Aufträge zu. Die Auftragspolster waren, nicht zuletzt wegen der witterungsbedingten Leistungsausfälle im Dezember 2010, vergleichsweise groß. Die Entwicklung in den einzelnen Sparten wird in den folgenden Monaten wieder differenzierter, entsprechend der Nachhaltigkeit der Order ausfallen.
Bereits in 2009 ist die langanhaltende Talfahrt im Wohnungsneubau offensichtlich zu Ende gekommen. In neuen Wohngebäuden wurden in 2010 insgesamt knapp 10.500 Wohneinheiten mehr genehmigt als in 2009. In 2010 dürften ca. 150.000 WE in neuen Wohngebäuden errichtet worden sein, nach 136.500 WE in 2009.
Die seit drei Jahren anhaltend stabile Situation am Arbeitsmarkt (im ersten Quartal 2011 stieg die Zahl der Erwerbstätigen wiederum um 1,4 % gegenüber 2010) und steigende Einkommen haben im Zusammenhang mit dem niedrigen Zinsniveau für Wohnungsbaukredite und dem nur moderaten Wachstum der Baukosten die Neubautätigkeit stimuliert.
Und der positive Trend im Wohnungsbau hält an. Per Februar (bis dahin liegen die Daten zu den Baugenehmigungen erst vor) wurden deutschlandweit 5.400 WE in Wohngebäuden mehr genehmigt als im Vorjahr (+22 %). Davon gehen 4.500 WE auf das Konto der alten Länder (+23 %) aber auch 900 WE auf das der neuen Länder (+20 %). Mit knapp 30.000 WE insgesamt wurde im Neu- und Umbau bei Wohngebäuden der höchste Wert seit fünf Jahren erreicht.
Die Zunahme der Baugenehmigungen führt zu einer hohen Ordertätigkeit in Ost und West. Ein deutliches Plus von nahe 30 %, spricht für eine steigende Produktion im Wohnungsbau auch in den folgenden Monaten. Bei der Frühjahrspressekonferenz im Februar hatten wir für den Wohnungsbau ein Umsatzplus von gut 3 % prognostiziert. Angesichts der hohen und stetigen Nachfrageentwicklung gehen wir nun davon aus, dass es +4,4 % werden. Nach 26,3 Mrd. € im Vorjahr können in 2011 ca. 27,5 Mrd. € erreicht werden.
Per März wurde aus den genannten Gründen ein Plus von über 40 % im Umsatz beim Wohnungsbau erzielt.
Die deutsche Wirtschaft hat wieder Fahrt aufgenommen: Im Vorjahresvergleich legte die Wirtschaftsleistung so stark zu wie noch nie seit der deutschen Vereinigung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im ersten Quartal 2011 um 5,2 % gegenüber dem ersten Quartal 2010.
Die im Frühjahr von uns prognostizierte Investitionsneigung nimmt Gestalt an. Beleg dafür ist die Entwicklung bei den Frühindikatoren. Die Baugenehmigungen im Wirtschaftshochbau, der zwei Drittel des Umsatzes im Wirtschaftsbau ausmacht, zeigen ansteigende Tendenz. Bemessen nach Baukosten verzeichnen alte und neue Länder per Februar einen Zuwachs von über 20 % gegenüber dem Vorjahr.
Differenziert nach Gebäudetypen (bemessen nach umbauten Raum) legen die anteilsstarken Fabrikgebäude (+37 %) und Handelsgebäude (+21 %) besonders zu. Selbst Bürogebäude scheinen aus dem Tal zu kommen (+1 %).
Die gestiegenen Auftragseingänge von fast +20 % speisen sich mithin nicht mehr nur aus stornierten Ordern aus der Krisenzeit. Sowohl die Auftraggeber im Hochbau als auch im Tiefbau legen bei den Order jeweils 20 % drauf.
Insofern sehen wir unsere Prognose aus dem Frühjahr bestätigt, dass im Wirtschaftsbau sowohl der Hochbau als auch der Tiefbau im Umsatz wieder deutlich steigen werden. Auf Grund der Entwicklung bei den Frühindikatoren heben wir unsere Prognose von 2,7 % auf 4 % an. Nach 29,5 Mrd. € im Vorjahr können in 2011 30,8 Mrd. € erreicht werden. Während der Umsatz im Wirtschaftsbau in den neuen Ländern bereits im Vorjahr wieder gestiegen war, tragen die alten Länder im Wesentlichen das Wachstum in 2011.
Per März liegt Umsatz im Wirtschaftsbau mit über 28,4 % im Plus.
Aufgrund der Konjunkturprogramme sind die öffentlichen Bauinvestitionen in 2010 um 2,6 % gestiegen – und das trotz negativer Entwicklungen in den kommunalen Haushalten.
Trotz Zunahme der Bauinvestitionen ist der Umsatz im öffentlichen Bau in 2010 um 2,2 % zurückgegangen; Hauptursache dafür war, dass alle öffentlichen Auftraggeber ihre Investitionen im Tiefbau nicht auf dem Vorjahresniveau gehalten haben.
Denn entsprechend der Förderschwerpunkte der Konjunkturprogramme haben die Kommunen die Mittel vorrangig in Hochbauprojekte investiert.
Der anhaltende Rückgang der Investitionen in die Infrastruktur ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland jedoch hoch gefährlich, denn die Investitionen im Tiefbau insgesamt erfolgen seit einigen Jahren nicht einmal mehr in Höhe der Abschreibungen.
Die Malaise des Substanzverzehrs bei der Infrastruktur wird besonders anschaulich, wenn man das Nettoanlagevermögen der Verkehrsinfrastruktur ins Verhältnis zum Verkehrswachstum setzt. Die Verkehrsinfrastruktur hält mit dem Verkehrswachstum nicht Schritt.
Von diesem Missverhältnis ist der Verkehrsträger Straße besonders betroffen. Die jüngste Veröffentlichung der Bundesregierung zum Zustand von Brücken von Bundesfernstraßen illustriert deutlich den Handlungsbedarf: Ca. ein Siebtel der Gesamtbrückenfläche hat eine Zustandsnote im Bauwerkszustand erreicht, der einen unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufweist.
Die Verkehrsministerkonferenz stellte im Oktober 2010 zu Recht fest, „dass bei der Straßen-, Schienen- und Binnenschifffahrtsinfrastruktur die Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen in gravierender Weise strukturell unterfinanziert sind.“
Auch wenn die Handlungsspielräume im Angesicht defizitärer Haushalte eng bemessen sind, der anhaltende Substanzverzehr der Infrastruktur muss beendet werden, sonst ist das notwendige Wirtschaftswachstum zur Realisierung der Schuldenbremse gefährdet.
Die Umsetzung der Klimaschutzziele und die Aufrechterhaltung des Versorgungsnetzes des Wirtschaftsstandortes Deutschland sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben die von der Budgetierung im Haushalt nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Das in der Haushaltsplanung eingestellte Budget von 10 Mrd. € für Investitionen in die Verkehrsträger muss mindestens gehalten werden.
Die Entwicklung im öffentlichen Bau 2011 zeigt leider kein so positives Muster wie das beim Wohnungs- und Wirtschaftsbau:
Wie nicht anders zu erwarten, ist die Entwicklung bei den Baugenehmigungen, die nur ein Indikator für den Hochbau sind, gegenüber dem Vorjahr rückläufig.
Zum Vorjahreszeitpunkt hatten die Baugenehmigungen ihren Zenit, - gepuscht aus den Konjunkturpaketen -, erreicht. Das Niveau bei den Baugenehmigungen geht seither sukzessive zurück. Daher ist zu erwarten, dass das Niveau noch im ersten Halbjahr 2011 auf das vor Installierung der Konjunkturpakete zurückfällt.
Die Auftragseingänge im öffentlichen Bau erreichen per März 2011 schon nicht mehr das Niveau der Vorjahre (-16 %). Ausschlaggebend ist dabei, dass der Tiefbau der im öffentlichen Bau einen Umsatzanteil von 80 % hat, um 15 % hinter das Vorjahr zurückgefallen ist. Die Bauausgaben des Bundes liegen per März 2011 unterhalb der Vorjahre. Beides ist wegen der voran beschriebenen Situation bei der Infrastruktur in höchstem Maße beunruhigend.
Für 2011 deuten die Frühindikatoren weiter auf eine Abschwächung der Umsätze im öffentlichen Hochbau und Tiefbau hin. Wie bereits zur Jahresauftaktkonferenz prognostiziert, gehen wir weiter davon aus, dass der öffentliche Bau im Umsatz etwa 3 % verlieren wird. Nach 26,1 Mrd. € in 2010 werden in 2011 noch 25,3 Mrd. € erreicht.
Per März ist aus den zu Beginn genannten Gründen ein Plus von 28 % beim Umsatz im öffentlichen Bau erreicht, das in keinster Weise über die tatsächliche Lage hinweg täuschen darf.
Den Umsatz im Bauhauptgewerbe erwarten wir in 2011 bei 83,5 Mrd. € (+1,9 %), insgesamt etwa 1 %-Punkt mehr als zu Beginn des Jahres prognostiziert. Daher ist die Stimmung zumindest in den vom Hoch- und Ausbau geprägten Betrieben auch deutlich gestiegen.
Hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten gehen wir weiter davon aus, dass der Bestand etwa auf Vorjahresniveau zu halten sein wird. Wir erwarten jahresdurchschnittlich 710.000 Beschäftigte (-0,8 %).
II. Arbeitnehmerfreizügigkeit / Dienstleistungsfreiheit
Die Auswirkungen der vollständigen Grenzöffnung in Richtung der acht MOE-Staaten können momentan noch nicht abschließend beurteilt werden.
Hier gilt es zunächst abzuwarten. Aber: Die reine Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eher unproblematisch, da die ausländischen Arbeitnehmer nach deutschem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht beschäftigt werden. Problematischer ist die Dienstleistungsfreiheit.
Denn hier gilt: Für entsandte Arbeitnehmer kommt 24 Monate das Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes zur Anwendung. Da die daraus resultierenden Belastungen deutlich niedriger sind, können Unternehmen aus den MOE-Ländern mit geringeren Kosten kalkulieren.
Wird von diesen Unternehmen zudem nur der Mindestlohn in Ansatz gebracht, fällt der Kalkulationsansatz für Lohn- und Lohnzusatzkosten um fast 50 % günstiger aus als bei der Kalkulation eines tarifgebundenen Unternehmens, das mit Facharbeiterlöhnen kalkuliert.
Wir sind für Wettbewerb, aber er muss zu fairen Bedingungen stattfinden. Daher sind wir der Auffassung, die Übergangsregelung im Sozialversicherungsrecht muss für entsandte Arbeitnehmer von 2 Jahren auf 6 Monate reduziert werden.
Zudem müssen die Mindestarbeitsbedingungen wirksam kontrolliert werden; dazu muss die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verstärkt und verdachtsunabhängige Prüfungen obligatorisch werden.
III. Ein-Euro-Jobs
In diesen Kontext von wettbewerbsverzerrender Konkurrenz gehören auch die Ein-Euro-Jobs, die die Arbeitsministerin jetzt einschränken möchte.
Deren Abschaffung fordern wir seit langem: Denn zum einen müssen die gemeinnützigen Unternehmen keine Mehrwertsteuer bezahlen, was einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 % ergibt. Zum anderen agieren die gemeinnützigen Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen und wickeln komplette Baumaßnahmen ab.
Diese Weiterbildungseinrichtungen erhalten pro Arbeitslosen und Monat einen Zuschuss von mehreren hundert Euro, zahlen aber lediglich ein Mehraufwandsentgelt von einem Euro, wogegen reguläre Bauunternehmen zumindest den geltenden Mindestlohn, meist aber den höheren Tariflohn bezahlen. Hinzu kommen für Bauunternehmen die Beiträge für Urlaub, Altersvorsorge und Unfallversicherung. Damit haben sie im Wettbewerb mit den Fortbildungseinrichtungen keine Chancen mehr. Statt Löhne zu erwirtschaften, erhalten sie Zuschüsse vom Staat.
Die Kommunen, die solche Einrichtungen anstelle Steuern und Abgaben zahlenden Unternehmen beschäftigen, sägen sich selbst den Ast ab, auf dem sie sitzen – die Gewerbesteuern. Der Grundsatz der „Zusätzlichkeit“ der Arbeit, für die ein Ein-Euro-Jobber nur beschäftigt werden darf, wird regelmäßig verletzt – das hat bereits der Bundesrechnungshof festgestellt. Daher fordern wir nicht nur die Einschränkung der Ein-Euro-Jobs, sondern deren weitgehende Abschaffung.
IV. Stellungnahme zum Sechs-Punkte-Papier der Bundesregierung
Kein Thema wird derzeit öffentlich wie auch in den verschiedenen Verbänden, Regierungskreisen etc. so ausführlich diskutiert wie die angekündigte Energiewende.
Daher wollen wir zu den uns betreffenden Fragestellungen hier einige Anmerkungen machen:
· Energiewende durch energetische Gebäudesanierung sofort beginnen
Die Energiewende mit dem Ziel, bis 2020 20 % des Wärmebedarfs der Gebäude einzusparen, kann im Bereich der energetischen Gebäudesanierung der 25 Mio. Wohnungen (> 60 % des Bestandes), die vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, sofort begonnen werden, wenn die Politik wirkungsvolle Anreize setzt.
· Verstetigung der Programme
Wichtig dabei ist eine Verstetigung der Förderung, denn private Häuslebauer wie Investoren brauchen verlässliche Rahmenbedingungen.
Stark schwankende Fördermittel wirken sich negativ auf die Planungs- und Investitionssicherheit der privaten Investoren aus. Nachrichten über nicht ausreichende KfW-Mittel für die energetische Sanierung verunsichern Hauseigentümer und veranlassen diese, an sich geplante energetische Investitionen aufzuschieben.
Die KfW-Mittel sind zunächst mind. auf 2 Mrd. Euro pro Jahr und in Folge auf 5 Mrd. Euro pro Jahr aufzustocken. Der Energie- und Klimafonds ist alsbald mit 1 Mrd. Euro auszustatten.
So sind 300.000 Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern.
· Hohe gesamtwirtschaftliche Wirkung
Auch wenn der Finanzminister und die Haushälter im Bundestag eine andere Sicht auf Einnahmen haben: Das Gebäudesanierungsprogramm finanziert sich selbst.
Ein Fördereuro zieht mind. 9 Euro private Investitionen nach sich. Ein Fördereuro bedeutet aber auch: 1,50 Euro Einnahmen allein aus der Mehrwertsteuer. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer und höheren Sozialabgaben sind da nicht eingerechnet.
Die Energiewende im Gebäudebestand ist eine gesamtwirtschaftliche und –gesellschaftliche und die Generationengerechtigkeit betreffende Aufgabe, die nur mit einer massiven öffentlichen Förderung rechtzeitig in Gang gesetzt werden kann.
Daher können die zur Förderung aufzubringenden staatlichen Mittel nicht alleine aus dem Haushalt des Bauministeriums bestritten werden, zumal die katastrophalen Rückstände beim Erhalt der öffentlichen Infrastrukturen aufgrund dessen chronischer Unterfinanzierung derzeit noch gewaltig anwachsen.
· Ersatzneubau in die Förderung einbeziehen
Um die anspruchsvollen Energieeffizienzsteigerungen des Energiekonzepts umzusetzen, ist der Bestandsersatz bzw. der Ersatzneubau als eine Form der Modernisierung oft sinnvoller. Daher sollte er in die Förderung mit einbezogen werden.
· Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit
Um die energetische Sanierung richtig anzuschieben, sind neben der Förderung durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm steuerliche Anreize notwendig. Daher schlagen wir u.a. für die Selbstnutzer einer Immobilie die Einführung einer degressiven Klimaschutzabschreibung analog zum Denkmalschutz von 10 % auf 10 Jahre vor, wenn vorgegebene energetische Werte erreicht werden.
· Keine Verschärfung der EnEV 2009.
Eine weitere Verschärfung der EnEV wird Investitionen im Sanierungsbereich verhindert und fördert diese nicht sondern wird eine weitere Erhöhung der Schwelle für die dringend erforderlichen Investitionsentscheidungen bewirken. Drei Jahre sind als Innovationszyklus ohnehin zu kurz. Gerade im Bereich Sanierung braucht die Baustoffindustrie z.B. noch Zeit zur weiteren Entwicklung hoch wirksamer aber dünneren Dämmstoffen. Allenfalls im Neubau könnten wir uns eine moderate Verschärfung vorstellen.
Wir begrüßen darüber hinaus die Ankündigung der Bundesregierung, den energetischen Stadtumbau zukünftig zu fördern.
V. Demografiefester Umbau
Dazu nur noch eine kurze Anmerkung:
Bei aller Konzentration der Diskussion und der finanziellen Kräfte darf nicht vergessen werden, dass der demografisch bedingte Umbau von Wohnungen, Wohngebäuden wie auch von Städten und Gemeinden ebenso dringlich ist und nicht hintanstehen darf.
Der altersgerechte Umbau von Wohngebäuden muss regelmäßig mit energetischen Sanierungsmaßnahmen verbunden werden. Dieses sollte eine nachhaltige Baupolitik berücksichtigen.
Daher ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, das Förderinstrumentarium an dieser Stelle anzupassen.
Auch dazu gehört für uns, steuerliche Anreize für Investitionen zu schaffen.
Die Verdopplung der linearen Absetzung für Abschreibungen in Höhe von 4 Prozent führt zur angemessenen Abbildung des Werteverzehrs einer Immobilie. Zudem würde der steuerlichen Benachteiligung von Maßnahmen des Bestandsersatzes entgegengewirkt. Schließlich belegen Studien, dass der Bestandsersatz häufig die beste Alternative wäre, um Anforderungen an Energieeffizienz und Demografiefestigkeit gerecht zu werden.a