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Energieeinsparverordnung - EnEV 2009
Hinweise für die Praxis

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 ist ab 01.10.2009 gültig. Die Bundesregierung hat damit den ersten Schritt zur Umsetzung der 2007 gefassten Meseberger Beschlüsse zum Klimaschutz getan.
75 % der etwa 38,8 Millionen Wohnungen sind in Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut wurden (Bild 1). Für diese Wohngebäude ist bei Neuvermietung bzw. Verkauf ein Gebäudeenergieausweis vorzulegen, sofern diese Gebäude nicht nachträglich auf den Dämmstandard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden. Diese Wohnungen befinden sich in etwa 17,7 Millionen Wohngebäuden, von denen sich 82,7 % in Ein- und Zweifamilienhäusern befinden.
Wichtig für den Baubereich ist aber nicht die Ausstellung von Energieausweisen sondern die Umsetzung energiesparender Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, vorrangig der Gebäudehülle, mit dem Ziel, den Energiebedarf insgesamt zu minimieren. Der Gebäudeenergieausweis hat daher die Anlage „Modernisierungsempfehlung“, die dem Gebäudeeigentümer bei der Entscheidungsfindung für die Umsetzung von Maßnahmen helfen soll.

In der vorliegenden Broschüre wird ausschließlich der Bereich der Wohngebäude behandelt. Ferner werden nur Änderungen gegenüber der EnEV 2007 angesprochen.

Die Broschüre können Sie auf unserer Homepage im Bereich Info-Center / Info-Material bestellen. Die Mitgliedsbetriebe / -Verbände erhalten die EnEV 2009 zu vergünstigten Konditionen.

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