Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2008 den sog. „Small Business Act“ verabschiedet, mit dem bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Europa geschaffen werden sollen. Der Small Business Act ist - entgegen seiner Bezeichnung - keine Gesetzgebungsinitiative, sondern ein in der Form einer Mitteilung der Kommission veröffentlichtes Maßnahmepaket. Dieses enthält allerdings u. a. die Ankündigung gesetzgeberischer Schritte. Der Veröffentlichung des Small Business Act waren eine Anhörung sowie eine Internetkonsultation vorausgegangen.
Allgemeine Grundsätze
Der Small Business Act stellt zehn allgemeine Grundsätze auf, die auf höchster politischer Ebene eingeführt werden sollen, um die Probleme der KMU zu verringern. Zu diesen Grundsätzen zählen allgemeine Postulate wie die Forderung, ein Umfeld zu schaffen, in dem KMU gedeihen können und Unternehmertum belohnt wird (Punkt 1), die Zielsetzung, dass Unternehmer, die Konkurs anmelden mussten, eine zweite Chance erhalten sollten (Punkt 2), die Erleichterung des Zugangs für KMU zu öffentlichen Aufträgen und Finanzmitteln (Punkt 5) sowie die Verhinderung von Zahlungsverzögerungen (Punkt 6).
Öffentliche Auftragsvergabe
Punkt 5 des Small Business Act unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für kleine und mittlere Unternehmen. Die Kommission appelliert insoweit gleichermaßen an die EU und die Mitgliedstaaten, einen freiwilligen „Code of best practice“ zu beachten.
Dieser soll öffentlichen Auftraggebern Anregungen vermitteln, wie die Bedürfnisse von KMU im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe am besten berücksichtigt werden können. Darüber hinaus will die Kommission eine Erleichterung des Zugangs von KMU zu staatlichen Beihilfen ermöglichen sowie den Zugang zu Informationen durch den Ausbau eigener Web-Seiten verbessern.
In diesem Zusammenhang kündigt die Kommission Initiativen zur optionalen Publikation von Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte an. Die Verbesserung des Zugangs zu staatlichen Beihilfen für KMU will die Kommission durch Erarbeitung eines Vademecums unterstützen, um so Transparenz bezüglich existierender Förderungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Mitgliedstaaten werden von der Kommission aufgefordert, elektronische Portale zu schaffen, um den Zugang zu Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte zu verbessern. Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Aufträge in Teillosen zu vergeben. Zudem soll allgemein von unverhältnismäßig weitgehenden Nachweisen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge abgesehen werden.
Über die allgemeinen Initiativen hinaus enthält der Small Business Act Ankündigungen für neue Gesetzgebungsmaßnahmen:
• Eine neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung zu staatlichen Beihilfen soll Verfahren vereinfachen und Kosten sparen. Damit soll der Zugang von KMU zu staatlichen Beihilfen erleichtert werden.
• Mit dem geplanten Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne - SPE) soll eine einfache Gründung von Privatgesellschaften in allen Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
• Ein Vorschlag zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen in den Mitgliedstaaten soll Möglichkeiten eröffnen, für lokal erbrachte Dienstleistungen reduzierte Mehrwertsteuersätze zu erheben.
• Die für 2009 vorgesehene Änderung der Richtlinie über Zahlungsverzögerungen soll dazu beitragen, dass KMU künftig innerhalb einer festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld erhalten.