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„Klima schützen - Konjunktur stützen“
Positionspapier: Gemeinsame Initiative von ZDB und ZDH zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen
Das Handwerk, insbesondere das Baugewerbe, und die Politik befinden sich aktuell vor einer doppelten Herausforderung: Die konjunkturelle Entwicklung, gerade im Wohnungsbausektor, bleibt hinter der inzwischen nachlassenden allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zurück. Sollte sich die Lage der Bauwirtschaft in den nächsten

Monaten weiter verschlechtern, droht ein neuer Beschäftigungsabbau. Dabei existiert gerade im privaten Wohnungsbestand ein erheblicher Investitionsbedarf, insbesondere bei der energetischen Gebäudesanierung. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, einen spürbaren Impuls nach dem Motto „Klima schützen - Konjunktur stützen“ zu setzen.

Durch die Einführung einer Energieprämie für energetische Bau- und Ausbauleistungen, einer besseren Förderung der Gebäudesanierung im Rahmen der KfW-Programme und einer investitionsfreundlichen Lösung des “Vermieter-Mieter-Dilemmas“ kann ein erheblicher Investitionsanreiz gesetzt werden. Dieser wird dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen, einen deutlichen Beitrag zur Energieeffizienz zu leisten sowie positive Beschäftigungsimpulse auszulösen.

ZDB und ZDH haben in einem gemeinsamen Positionspapier drei wirksame Vorschläge formuliert

1. Einführung einer Energiesparprämie

Neben der Zusammenfassung der drei Fördertatbestände des § 35 a Abs. 2 EStG (Allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeleistungen, Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) ist die Einführung einer Energiesparprämie i.H.v. 25% von max. 20.000 Euro der nachgewiesenen Arbeitskosten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vorgeschlagen worden. Damit könnte ein Steuerpflichtiger über einen Zeitraum von 5 Jahren jeweils 1.000 Euro, d.h. insgesamt 5.000 Euro, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt erstattet bekommen. Der notwendige Umfang der energetischen Sanierungen ist hierbei durch einen geprüften Gebäudeenergieberater nachzuweisen.

2. Bessere Förderung im Rahmen der KfW-Programme

Ohne eine dauerhaft attraktive Unterstützung der Investoren wird das Sanierungstempo in Deutschland nicht ausreichend zunehmen. Daher wird vorgeschlagen, die Zinssätze der entsprechenden KfW-Programme wieder attraktiver zu gestalten und auch eine Kombination von Zuschuss und Darlehen zuzulassen.

3. Sanierungen im Mietwohnungsbestand beschleunigen

Bislang unterbleiben Investitionen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vor allem im Bestand der Mietwohnungen. Die liegt vor allem daran, dass die Vermieter die Investitionen nicht in angemessener Weise auf die Miete anrechnen können und allein der Mieter von gesunkenen Nebenkosten profitiert. Dies führt dazu, dass viele Vermieter energetische Modernisierungsmaßnahmen unterlassen, weil sie die Mieter nicht entsprechend an den Kosten beteiligen können.

Um dieses Problem zu lösen haben wir vorgeschlagen, dem Vermieter das Recht einzuräumen, die bestehenden Abschlagszahlungen des Mieters für Heizung und Warmwasser auf Basis der aktuellen Kosten für die Dauer von 5 Jahren „einzufrieren“. Gleichzeitig muss der Energie-Versorgungsunternehmer die Abschlagszahlungen auf der Grundlage des zu erwartenden neuen Energiebedarfs nach der energetischen Sanierung ermitteln. Mit der Differenz zwischen Abschlagszahlungen des Mieters und eingesparten Abschlagszahlungen an den Energieversorger kann der Eigentümer Darlehen bedienen, die zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme notwendig geworden sind.

Das vollständige Positionspapier ist auf der Homepage des ZDB: www.zdb.de.

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